Mietrecht wegen Defekten Kühlschrank

Liebe/-r Experte/-in,
Seit Anfang 2004 Leben wir in unser Mietwohnung.
Schon bei Besichtigung und Einzug ist eine Einbauküche vorhanden, die aber weder im Mietvertrag und auch nicht im Übergabeprotokoll stehen. Vor ca.2 Jahren war der Eingebaute Kühlschrank Defekt. Dieser wurde ohne Probleme vom Vermieter Repariert.
Nun ist der Kühlschrank wieder Defekt, aber nun heißt es das nur Herd und Spüle zur Küche gehören und ich die Reparatur oder Neuen Kühlschrank selber zahlen muss.
Wie oder was kann ich machen ? Da ich nicht das Geld habe um etwas machen zu lassen.

Vielen Dank

H-J.Rethwisch

Leider nur „in den sauren Apfel beißen…“
Frag doch mal bei Sozial-Organisationen nach, dort kann man für (sehr !) wenig Geld Hilfe erhalten…

weder im Mietvertrag und auch nicht im

Übergabeprotokoll stehen.
Wie oder was kann ich machen ? Da ich nicht das Geld habe um
etwas machen zu lassen.

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Auch wenn nichts im Mietvertrag zur Küche steht, wurde Ihnen die Wohnung mit eingebauter Küche vermietet. Üblicher Weise, wird dann im Mietvertrag eine Abnutzungsgebühr vereinbart. Bitte lesen Sie sich Ihren Mietvertrag genau durch! Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, haben Sie all die Jahre die Einrichtung kostenlos genutzt. Da die Küche zur Wohnung gehört, sollte der Vermieter auch die Kosten tragen. Da mir der Wortlaut Ihres Mietvertrages nicht bekannt ist, empfehle ich Ihnen den Besuch einer Verbraucherzentrale. Die Mitarbeiter sind kompetent und beraten Sie kostenlos zu Ihrem speziellen Fall. Mit freundlichen Grüßen.

Hallo,

der Vermieter hat schon einmal gezahlt, super!
Wenn du dann noch Zeugen hast, das die Küche drin war, noch besser.
Teile ihm das schriftlich mit, setz eine Frist, 5 Tage,
z.B. Ich fordere Sie auf, den Mangel bis zum 18.01.2012
zu beheben, sonst kürze ich entsprechend den Mietzins.
Falls er nicht repariert, 2 Tage Nachfrist, dann Miete kürzen.
Das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Falls du noch Fragen hast, melde dich bitte.

Viele Grüße
Llissy

Hallo,
sofern es keine Kleinreparatur ist, seid ihr raus und der Vermieter muss das bezahlen.

Die Beweisführung gestaltet sich hier schwierig, eventuell habt ihr aus der letzten Aktion noch Belege oder Schriftverkehr, die die Zahlung des Vermieters beweisen. Das würde helfen, weil es aufzeigt, dass er sehr wohl für die Einbauküche zuständig ist.

Ansonsten gilt: das was drin ist in Wohnung bei Übergabe ist auch mitvermietet. Ist zum Beispiel Teppich drin, fällt dieser in den Bereich des Vermieters wenn es nach 20 Jahren um den Austausch wegen Abnutzung geht.

Viele Grüße
JB

Vi

Hallo.

Wenn es so ist wie Sie es beschreiben, dass die Einbauküche nicht im Mietvertrag enthalten ist, dann gehört sie auch nicht zum „Mietgegenstand“. Der Mietgegenstand wäre nur das, was im Mietvertrag steht. Ich gehe mal davon aus, dass im Mietvertrag nur eine unmöblierte Wohnung vereinbart ist.
Die Bereitstellung einer vorhandenen Einbauküche ist somit kostenfrei für sie erfolgt, wofür Sie im Gegenzug aber Defekte z.B. Kühlschrank auf eigene Kosten vornehmen können und auch sollen. Falls Sie die Küche nicht mehr benutzen wollen, sprechen Sie sich mit Ihrem Vermieter ab, damit Sie die Küche z.B. über Sperrmüll o.ä. entsorgen.
Wenn Sie ausziehen, bleibt die Küche auch in der Wohnung zurück. Bei Abnutzungsschäden wie defekter Kühlschrank, könnte der Vermieter eine Instandsetzung von Ihnen erwarten. Wer es nutzt, trägt auch die Kosten. Denn im übrigen haben Sie ja eine kostenlose Nutzung erhalten, ein Preisvorteil, der aber nicht bedeutet, dass Sie Reparaturen vom Vermieter erwarten dürfen. Als Gegenleistung solcher kostenlosen Nutzung kann der Vermieter viel eher von Ihnen die Reparatur erwarten.
Suchen Sie sich einen preiswerten Reparaturdienst aus dem gelben Branchen-Telefonbuch, verhandeln Sie einen günstigen Preis, und nutzen weiterhin den Kühlschrank. Es gibt kleinere private Reparaturdienste, die recht preiswert arbeiten. Ggfs. können Sie mit ihnen auch eine Ratenzahlung abstimmen, falls der Betrag höher als 100 EUR läge.

Meine Ausführungen ersetzen keine fachanwaltliche Beratung vor Ort. Ggfs. wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt vor Ort oder an den örtlichen Mieterverein, die eine konkrete Belegeinsicht und Sachprüfung vornehmen kann.

Hallo,

normalerweise müssen alle Gegenstände, die bei Einzug vorhanden waren, auch vom Vermieter repariert werden, es sei denn, dass der Vermieter ausdrücklich vereinbart hat, dass die…Geräte nicht zur Wohnung gehören. In meinem Haus wohnen viele Studenten, die oft die Möbel des Vormieters übernehmen. Da steht dann im Mietvertrag, dass Herr…die Möbel…übernommen hat und sie nicht zur Mietsache, also Wohnung gehören. Dann müssen die Mieter selber für Reparaturen sorgen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla

Guten Abend H-J. Rethwisch
wenn weder im Mietvertrag noch im Übergabeprotokoll die Küche nicht erwähnt wird, ist es schwierig daraus Rechte heraus zu leiten.
Gibt es vielleicht die Möglichkeit eine Einigung mit dem Vermieter zu erzielen.
Entweder die Kosten teilen oder die Kosten beim Vermieter abzustottern.
Wenn ja, dann bitte schriftlich fixieren, damit es hinterher keine Probleme gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Heike

Moin, wenn der Kühlschrank zum Mietobjekt gehört, muß der Vermieter ihn reparieren! Hier spielt es keine Rolle ob er aufgeführt wurde oder nicht. Wenn die Wohnung wie besehen gemietet wurde, so ist der Kühlschrank dabei. Wenn nichts hilft, so kannst du die Miete um 10% kürzen. Das mußt Du aber 2x Schriftlich androhen. Einmal mit einer frist von 4 Wochen, dann nochmal mit einer Frist von zwei Wochen.
In diesem besonderen Fall ist es auch möglich den Schaden selbst reparieren zu zu lassen und die Kosten von der Miete abzuziehen, da „besondere Eile“ geboten ist, schließlich braucht jeder einen Kühlschrank. Aber auch hier sollte der Vermieter informiert werden, mit einer Aufforderung den Kühlschrank sofort zu reparieren, da sonst Du tätig wirst.
Tja wenn Du kein Geld hast Hilft es Dir alles wenig was ich Dir empfehle, aber mehr kann ich nicht sagen.

Gruß connection

Sorry, keine Ahnung…

Hallo,

ich würde erst mal den Vermieter fragen, was genau an Einbaumöbel- und Geräte zur Küche gehört und mir dies bestätigen lassen. (mündlich unter Zeugen oder schriftlich.) Sonst kannst Du ggf. bei einem weiteren Schaden oder einem Auszug eine unangenehme Überraschung erleben.

Frage den Vermieter, ob er Dir Alles in der Küche außer Herd und Spüle beim Einzug geschenkt hat. Den Kühlschrank natürlich mit eingeschlossen! Evtl. kannst Du dann ein Möbelstück rauswerfen und einen normalen gebrauchten Kühlschrank hinstellen. Die gibt es ganz billig. Sage das auch Deinem Vermieter. Ich würde sogar ein bißchen „auf den Busch klopfen“ und behaupten, evtl. die ganze Küche mit eigenen gebrauchten Möbeln umgestalten zu wollen. Die Du dann bei einem Auszug mitbehmen würdest. Interessant ist dann seine Reaktion.

Sollte er Dir die Küche außer den beiden Teilen tatsächlich geschenkt haben, sehe ich keine Chance, die Reparatur des Kühlschranks vom Vermieter bezahlt zu kriegen.

Viele Grüße
Helmut

Ich würde ihn auf den Umstand vor zwei Jahren hinweisen.
Gruß Barbara und viel Erfolg