Der Vermieter hat einige Mietobjekte und einen Handwerker für alle anfallenden Aufgaben beauftragt. D.h., dieser repariert die Rollläden, verlegt Teppiche o.ä., wartet die Badentlüftung, repariert die Toilettenspülung, bringt neue an, kümmert sich um die Heizung und und…
Inwiefern ist das mietrechtlich ok? Ich dachte, es müssten für die diversen Bereiche jeweils fachliche Handwerker zuständig sein.
Unklar ist, ob der HW bei dem Vermieter angestellt oder freiberuflich tätig ist.