Mietrückstände weil das Jobcenter keine Leistung zahlt

Guten tag zusammen,ich habe folgendes Problem,das Jobcenter hat mir seit 3 Monaten keine Leistungen gezahlt,ich habe keine Sperre oder sonstwas…Ich habe seit 3 Monaten keine Miete gezahlt,
Mein Vermieter hat mir eine Mahnbescheid vom Gericht zukommen lassen.Kann ich das Jobcenter für die Kosten des Mahnverfahren verklagen ? Viel Grüße

Liegt denn ein gültiger Bescheid vor?

Nur wenn das Jobcenter das (schuldhaft) zu verantworten hätte.

Aber innerhalb von 3 Monaten hast Du es nicht geschafft dort nachzufragen, nachdem Du das ausbleiben der 1. Zahlung bemerkt hattest ? Anruf/Besuch beim Jobcenter und auch Nachricht an den Vermieter mit der Bitte noch Geduld zu haben.
Sei doch froh das dein Vermieter dich nicht fristlos gekündigt hat.

MfG
duck313

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War ein Neuantrag,nach einer Selbständigkeit,hast du schonmal bei Jobcenter angerufen ???

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Den Leistungsbescheid habe ich,nur haben die auf ein Konto überwiesen ,das ich mal vor Jahren hatte,ich habe meine aktuelle Bankverbindung angegeben,

Und da mal inzugehen war dann keine Option? ramses90

Beim Antrag oder erst nachher als es schief lief ?
Wenn bei Antragsstellung aktuelles Konto angegeben, dann könnte ein Verschulden des Jobcenters vorliegen wenn die auf an altes Konto überwiesen haben.
Aber doch nicht über 3 Monate. Da würde man Dir ein Mitverschulden, weil keine Kontaktaufnahme, vorhalten.

nein, ich habe noch nicht beim Jobcenter angerufen. Sollte es schwierig sein (überlastet) dann gibt es auch Brief oder Email und letztlich den Besuch vor Ort.

Corona es hat alles geschlossen

Beim Hauptantrag ,mit Eröffnungsschreiben der aktuellen Bankverbindung,Kontaktaufnahme per E mail und Telefon,auf jedes Anliegen haben die 14 tage Zeit zur Bearbeitung

Man möge bedenken, dass es eine Weile dauern kann, bis man erfährt, dass auf ein altes Konto überwiesen wurde. - Den ersten Monat rechnet man ja vielleicht auch mit Verzögerungen und fragt gar nicht nach.

Ich frage mich allerdings wirklich, woher sie die alte Bankverbindung hatten, wenn vorher noch nie AlgII bezogen wurde. - Oder war es ein Neuantrag nach einer Pause im Bezug?

Das Jobcenter ist allerdings verpflichtet, sehr zeitnah zu bezahlen, da es sich ja um Grundsicherung handelt.

Wurde denn der Vermieter nicht darüber unterrichtet, dass das Jobcenter nicht zahlt? Man hätte auch die Zahlungen für KdU an den Vermieter abtreten können, dann hätte er die Mahnung an das Jobcenter geschickt.

Ob das Jobcenter in dem Fall die Gebühren übernehmen muss, weiß ich nicht. Versuchen würde ich es aber. - Im Internet findet man aber verschiedene Informationen, wenn man mit ‚Jobcenter Schadenersatz‘ googelt. Man muss aber unbedingt darauf achten, von wann diese Informationen sind. Hier ist was von 2016 https://sozialberatung-kiel.de/2016/04/25/schadensersatz-bei-zu-spaeter-zahlung-von-alg-ii/
Ich weiß nicht, ob das aktuell genug ist.

Vielen Dank,damit kann ich was anfangen

Hallo,
Du solltest (seit 3 Monaten) das Geld von dort nehmen und einen Teil dem Vermieter geben. Falls es das Konto noch gibt. Sonst haetten sie auch nicht ueberweisen koennen.
Hoffst Du, dass sie es nochmal zusaetzlich woanders hin schicken?
Auf jeden Fall engen Kontakt herstellen mit dem Jobcenter und reden / mailen.