so isses.
wie verfährt man eigentlich, wenn es kein übernahmeprotokoll gibt?
e.c.
so isses.
wie verfährt man eigentlich, wenn es kein übernahmeprotokoll gibt?
e.c.
Ich hatte oben ein Urteil des OLG Düsseldorf erwähnt, dass aus dem Fehlen eines Schadens im Badezimmer bei der Übergabe an den Mieter und dem Vorhandensein eines Schadens bei der Übergabe an den Vermieter schloss, dass dieser Schaden vom Mieter verursacht worden ist. Voraussetzung dafür war aber eben das Vorliegen eines Beweises, dass der Schaden anfänglich nicht vorhanden war.
Ohne Protokoll wird diese Bedingung nicht zu erfüllen sein. Insofern wird es noch viel mehr von der Art des Schadens abhängen, ob man diesen dem Mieter zuordnen kann.
Das denke ich mir jedesmal wenn ich die uralten Dachziegel und Fliesen im Keller sehe und bin dann froh wenn mal eine braucht und sie nicht erst irgendwo besorgen muss weil das Modell seit x Jahren nicht mehr in Serie gefertigt wird.