Mietsache: Reparaturkosten höher als Zeitwert

Hi,

mein Vermieter hat beim Auszug zwei gesprungene Fliesen in der Küche entdeckt. Diese Schäden habe ich nicht verursacht, kann es aber leider nicht beweisen, da sie bei Einzug nicht ins Protokoll aufgenommen wurden…

Die Fliesen sind allerdings insgesamt in einem sehr sehr schlechten Zustand und sicher viele Jahrzehnte alt. Der Vermieter wird diese nun auf meine Kosten reparieren lassen.

Meine Frage: wenn die Reparaturkosten den Zeitwert dieser Fliesen übersteigen - muss ich als Mieter die Reparatur dann bezahlen? Oder gilt die Reparatur ggf. als unverhältnismässig?

Vielen Dank!

huhu,

Der Vermieter will etwas von dir, kann er denn beweissen, dass du diese zerstört hast?

Das eine hat mit den andern nicht immer was zu tun. Was auch immer ein schlechter zustand ist, hier im Forum können wir das so nicht beurteilen.

Soweit richtig, wenn der Mieter einen Schaden verursacht hat, dann muss er den Schaden auch ersetzten. Allerdings ist der Schaden immer nur der Zeitwert nicht der Neuwert.

Damit klärt sich auch die Frage nach

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Das hilft dir jetzt nicht wirklich weiter, aber ich erzähl die Anekdote trotzdem:
Ich war zufällig wegen irgendwas in der Wohnung eines meiner Mieter, als wir ein lautes „Plong“ hörten. Es kam aus Richtung Küchentür, und bei näherem Hinsehen haben wir entdeckt, dass eine Bodenfliese gesprungen war. Einfach so, spontan.
Hätte er es mir so erzählt, hätt ich ihm nicht geglaubt (deinem Vermieter wird es ähnlich gehen - auf die Idee, das auf Kosten des Mieters reparieren zu lassen, wär ich trotzdem nicht gekommen) , andererseits ist die Fliese hinter der Küchentür, die permanent offen steht. Sehr unwahrscheinlich, dass da irgendwas draufgefallen sein könnte.

Gruß,

Kannitverstan

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Die Beweispflicht liegt beim Vermieter, nicht bei Dir. Einen einfachen Riss ohne Einschlagspunkt bekommt man normalerweise nicht versehentlich hin. Wahrscheinlicher ist ein Setzriss o.ä.

Es käme jetzt auf den Betrag an, aber so ganz grundsätzlich würde ich dem Vermieter einen Vogel zeigen und um den Nachweis eines schuldhaften Handeln bitten.

Noch eine Anekdote:
Meine Mieter meldeten sich neulich bei mir, weil an einer großen Wohnzimmerscheibe ein Riss aufgetreten sei. Da wir hier selber so etwas neulich hatten (Übeltäter war ein Sitzsack vor einem Fenster mit Südausrichtung) hatte ich direkt den Verdacht, dass der Riss durch einen Hitzestau entstanden ist. Verstärkt wurde der Verdacht dadurch, dass die fragliche Ecke bei meinem letzten Besuch in der Wohnung mit Kinderspielkram zugestellt war. Der Glaser bestätigte meinen Verdacht und meinte, es handele sich recht eindeutig um die Folge eines Hitzestaus.

Nur, was machste? Auf den Kopf zusagen, dass da irgendein Plunder die Luftzirkulation verhindert hat und deswegen die Scheibe geborsten ist? Als die Glaser da waren, war die Ecke natürlich leer und freundlich darauf angesprochen, verneinten die Mieter natürlich auch, dass da etwas gestanden hat.

Muss man als Mieter, der vielleicht sogar erstmals in einer Wohnung mit Mehrfachverglasung wohnt, überhaupt wissen, dass Fenster bei Hitzestau bersten können? Ich für meinen Teil wusste das bis zu dem Vorfall in unserem Haus auch nichts. Sollte ich ein Gutachten bestellen, in dem mir ein Gutachter bestätigt, dass ein Hitzestau (verursacht durch fehlende Luftzirkulation durch aufgestapelten Plunder) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Ursache des Risses ist?

Am Ende habe ich es dabei bewenden lassen, die knapp 1000 Euro (bzw. 600 Euro nach Steuern) zu bezahlen und die Mieter zu ermahnen, nichts mehr vor bzw. hinter die Fenster zu stellen. Alles andere hätte a) die Stimmung versaut (spielt in Deinem Fall natürlich keine Rolle) und b) zu einem Gerichtsverfahren geführt, dass ich aller Wahrscheinlichkeit nicht gewonnen hätte, weil ich weder den Schadensgrund noch die Schuld der Mieter hätte nachweisen können.

Nota bene: ich hatte in jedem Neubau bisher diverse Risse in Fliesen insbesondere an den Wänden. Das lässt sich überhaupt nicht vermeiden. Schuld der Bewohner waren die in keinem Fall.

Kurz: ich würde mich an Deiner Stelle auf die Nummer gar nicht einlassen und einen Nachweis dafür fordern, dass der Schaden in der Mietzeit durch den Mieter erfolgt ist.

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Das hatte noch einen zusätzlichen Background: Der Schaden war sichr bereits bei Einzug vorhanden. Ich hatte den Schaden angesprochen und die Antwort bekommen der Boden wäre nun mal alt und hätte Schäden, aber „dafür mache ich ja Fotos“. Das Protokoll/die Bilder hatte ich dann nicht erhalten (erst ein Jahr später nach expliziter Bitte es mal zu schicken).

Beim Auszug findet der Vermieter den Fliesen Schaden, habe auf besagte Fotos bei Einzug verwiesen. Nun…im Einzugprotokoll steht „Zustand Küche: OK“ und die Bilder zeigen die Fliesen NICHT (ganz grundsätzlich nicht und auch nicht die besagte Stelle)

Der Beweis seitens des Vermieters ist nun: „kein Schaden vermerkt bei Einzug, Schaden aber da bei Auszug. Für die Reparatur müssen Sie aufkommen“.

Meine Hoffnung war nun über die Schuld-Frage gar nicht streiten zu müssen, da der Zeitwert der Fliesen ohnehin seit langem bei 0 Euro liegt und eine Reparatur da nicht einfach auf den Mieter gewälzt werden kann.

Der Anscheinsbeweis liegt aber vor, da unstrittig bei Auszug ein Schaden vorhanden ist und beim Einzug kein Schaden im Protokoll vermerkt worden war.
Guck mal einem Richter hinter die Stirn… - mir würde das als Beweis wohl reichen, wenn das Einzugsprotokoll ansonsten anscheinend vollständig und sorgfältig erstellt worden wäre.

Weißt du, wie alt diese sind? Für Bodenfliesen würde ich rund 30 Jahre Nutzungsdauer annehmen.

Für einen etwaigen Schadenersatzanspruch braucht man eine fahrlässig oder vorsätzlichen Schaden und da ist man als derjenige, der den Anspruch geltend macht, einen Beweis. Ja, es gibt das Urteil des OLG Düsseldorf, nachdem ein beim Auszug vorhandener, aber beim Einzug nachgewiesenermaßen nicht vorhandener Schaden vom Mieter bezahlt werden muss. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Schaden eben nachgewiesenermaßen beim Einzug nicht vorhanden sein gewesen darf. Das kann der Vermieter hier aber nicht nachweisen.

Dann kommt es natürlich auch auf die Art des Schadens an. Im vorgenannten Urteil ging es um eine nicht näher bezeichnete Beschädigung des Badezimmers. Klar, wenn da ein Loch im Waschbecken ist, was weder dort hingehört noch auf dem Foto bei der Übergabe (Einzug) vorhanden war, ist die Sache klar. Wenn der Sprung in einer punktförmigen Zersplitterung endet, bin ich auch sofort bei Dir, dass die Vermutung naheliegt, dass dem Mieter da ein Topf oder ein Hammer runtergefallen ist.

Glatte Sprünge an Wänden sind hingegen in der Regel Setzrisse und für solche kann der Mieter nichts. Glatte Sprünge an Bodenfliesen sind mir noch nicht begegnet, aber auch da scheint es spontane Ereignisse zu geben (siehe Anekdote von @Kannitverstan).

Am Ende ist die Frage, welchen Kampf man führen will. Der Zeitwert wird überschaubar sein, aber ausgetauscht werden soll die Fliese dennoch und da wird ein Handwerker schon die ein oder andere Zeiteinheit zzgl. Anfahrt in Rechnung stellen.

Natürlich kann man sich weigern, den Schaden zu bezahlen und hat dann anschließend die Mühe , vom Vermieter dennoch die volle Kaution zurückzubekommen. Klage, Stress, Kosten… Das wird man sich im Zweifel für 100 oder 150 Euro nicht antun wollen.

Das muss aber dann der Fragesteller entscheiden. Der Sprung alleine (wohlgemerkt: ohne Beweis dafür, dass der Schaden beim Einzug noch nicht vorhanden war) ist jedenfalls nicht Beweis genug, um eine Schadensersatzpflicht des Mieters begründen.

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Ja also wenn’s hier um 100 Euro geht würd ich den Kampf voraussichtlich nicht führen wollen - das verbuche ich dann als lessons-learned beim nächsten Mal jede Sache auch schriftlich ins Protokoll eintragen zu lassen statt sich mit einem „Machen doch eh Fotos von Räumen“ abspeisen zu lassen (nachdem nun raus kam, dass die Böden nicht Teil der Fotos waren). Aber der Schadensersatzanspruch würde neben dem Material/Fliese auch Anfahrt, Arbeitszeit etc. beinhalten, da wirds um mehr als 100 Euro gehen…

Zur Frage wie alt der Boden ist meinte der Vermieter bei Einzug vor einigen Jahren „sicher über 20 Jahre“. Deshalb frage ich mich eben, ob die Reparaturkosten hier nicht den Zeitwert übersteigen und man das dem Mieter in Rechnung stellen kann…selbst WENN er es gewesen wäre.

Mehr als 100 Euro, um 2 (in Worten: ZWEI) Fliesen auszutauschen?

Oh, hab damit keine Erfahrung. Hätte mal mehrere hundert Euro geschätzt durch Anfahrt, Arbeitszeit und Tausch. Schätze ich das zu teuer ein?

Ich persönlich finde das schon, wobei sich die Frage stellt, ob man ähnliche Fliesen überhaupt bekommt, auf Vorrat wird der Vermieter keine übrig behalten haben.
@littlepinguin, was meinst du dazu?

Naja, die Monteurstunde würde ich jetzt mal mit 55-60 Euro ansetzen, die Fliesen mit 50 Euro den Quadratmeter. Bei zwei Fliesen und ggfs. Liebhaberpreis reden wir meinetwegen über 30 Euro. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass ein Fliesenleger für so eine Arbeit mehr als 90 Minuten braucht. Bei 30 Minuten Anfahrt bist Du dann in dem genannten Korridor von 100-150 Euro.

Wenn der Vermieter da schon mit Dir so ein mieses Spiel spielt, dann lass Dir wenigstens zwei Kostenvoranschläge zeigen, bevor der Dir hinterher von seinem Haus- und Hoffliesenleger eine Rechnung mit Fantasiepreisen präsentiert und die beiden von dem, was Du zu viel gezahlt hast, noch zusammen um die Häuser ziehen.

Gruß
C.

hi,

selbst schuld, wer keinen Ersatz aufhebt.

„wir haben Kistenweise Fliesen auf dem Dachboden“ stöhnt es dann immer, „und noch nie welche gebraucht“.

2 Stunden kann aber knapp werden. Kommt auch bissl drauf an, wie und wo.
Fährt man dafür noch paar mal im Kreis, um was passendes zu finden, oder ist Silikon auch betroffen (Trocknungszeiten) wird’s schnell eng.

Weil ich es gerad noch hier liegen hab:
2 Fliesen Küche Wand, 1. Stock, letzten Monat: 2,25 Stunden.
Fliesen waren da, ich kannte die Baustelle und hatte so alles dabei.

grüße
lipi

Grundsätzlich ja, aber wir reden hier von einem Zeitraum von 20+x Jahren.

Ich hatte mal was von einer Firma gelesen die solche alten Fliesen in geringer Stückzahl noch bevorratet.
Sind vielleicht wegen Lagerkosten etwas teurer, könnte sich aber trotzdem lohnen, mal danach zu suchen.

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hi,

aufheben ist ja etwas passives und nichts aktives.
Entweder sie sind da oder eben nicht.

Außer natürlich, jemand meinte, nach 20 Jahren braucht man die nun sicher nicht mehr. Möglich ist natürlich alles.

grüße
lipi

Guter Punkt, danke. Nach der Erfahrung jetzt werde ich grundsätzlich sehr vorsichtig. Ist das im Mietrecht in irgendeiner Form geregelt, dass ich z.B. Anspruch auf Kostenvoranschläge vor einer Reparatur hätte? Oder würde ich die einfach selbst/parallel machen lassen?

mein vermieter ist z.b. der ansicht, daß verschleiß an diversen dingen natürlich nur an mir liegt.
eine vor ca. dreißig jahren eingebaute dusche zeigt u.a. marode dichtungen an - selbstverständlich bezeugt die schon immer beauftragte firma, daß dies ja nicht sein könne & der mieter schuld wäre.

schwierig sowas.

e.c.

Wenn es nicht so ärgerlich und mit Stress verbunden wäre, müsste man eigentlich lauthals darüber lachen.

Dass mehrere Kostenvoranschläge eingeholt werden müssen, kenne ich nur aus dem Wohnungseigentum, wo die Verwaltung gehalten ist, bei größeren Beträgen drei Angebote einzuholen. Insofern lautet die Antwort: weiß ich nicht, glaube ich aber auch nicht.

Selbst verständlich steht es aber dem Mieter frei, selber einen Handwerker zu suchen und von dem ein Angebot einzuholen. Da der Vermieter die Pflicht hat, den Schaden für den Mieter möglichst gering zu halten, müsste der dann wohl den günstigeren Handwerker auswählen.