Hallo,
hat jemand eine einigermaßen moderne PHV, so sind üblicherweise Mietsachschäden versichert. Hiervon ausgeschlossen sind jedoch Glasschäden an den Fenstern der Mietwohnung (bzw. dem gemieteten Haus), soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Besteht nun eine Gebäudeglasversicherung für den Mieter, die zwar den Glas bruch versichert, jedoch nicht Beschädigungen der Oberfläche (Schrammen o.ä.), dann könnte sich die PHV doch wohl nicht auf den Ausschluss des Glasschadens berufen wie er oben formuliert wurde, sofern nur eine oberflächliche Absplitterung von ca. 3mm im Durchmesser vorläge. Oder liege ich falsch?
Gruß
vdmaster