Mietsicherheit per Sozialamt abgelehnt - geht das?

Hallo,

„Finanzielle Absicherungen des Sozialamtes werden nicht akzeptiert“.
Diesen Satz las ich in einer Anzeige für ein zu vermietendes Haus.
Ist das erlaubt?

Gruß,
Paran

Morning Paran,

Ja das geht, wir dürfen uns unsere neuen Mieter Gott sei Dank selber aussuchen
Es gab früher Bewerber, die uns sagten, „dann ist Ihre Miete sicher, zahlt doch das Amt“.
Bei Auszug können die Anteile bzw. die Kaution bei Streitigkeiten aber nicht verrechnet werden, da die „Kaution“ an das Amt gezahlt werden muss.
sagt der liebe Peter

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Hallo,

bei gewerblichen Vermietern greift das AGG, aber auch in diesem Fall sehe ich hier erstmal keine Diskriminierung, wie sie im Gesetz steht.

Gruß,
Steve

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Die Mietsicherheit sichert Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis. Sie begründet aber keine Ansprüche. Der Vermieter kann von dem Mieter eine Geldzahlung verlangen, dann ist eine Aufrechnung mit dem Anspruch auf Erstattung der Mietkaution möglich, oder er kann es nicht, dann ist eine solche Aufrechnung ausgeschlossen. Eine Mietsicherheit, auf die der Vermieter trotz unerfüllter Ansprüche aus dem Mietverhältnis nicht zugreifen darf, bietet keine Sicherheit und ist ergo keine Mietsicherheit. Eine Mietsicherheit, die nichts sichert, wäre paradox. Das gilt auch, wenn ein Dritter die Mietsicherheit leistet.

Morning Mozart,
sollte man denken, ist aber nicht so,
Wenn das Amt die Genossenschaftsanteile in Höhe von z. Beispiel 1000 Euro für einen Mieter übernimmt und bei uns einzahlt, müssen diese bei einer späteren Auszug des Mieters auch wieder komplett an das Amt überwiesen werden.
Wir teilen daher jeden Bewerber der Sozialhilfe erhält mit, dass die Anteile vom Bewerber zu zahlen sind und wir eine Zahlung durch das Amt nicht akzeptieren können.
einen schönen sonnigen Sonntag wünscht der liebe Peter

merkste was?

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

vielen Dank für die Information.

Gruß,
Paran