Mietspiegel - - Mieterhöhung - Wegnahme wohnwerterhöhender Merkmale

Hallo,

eine Frage, zu der meine eigene Recherche nichts ergeben hat. Vielleicht habe ich falsch gesucht.

Der Mietspiegel ermöglicht Mieterhöhungen anhand von diversen wohnwerterhöhenden Mermalen in verschiedenen Gruppen. Wohnwertmindernde können jeweils gegen gehalten werden.

Angenommen in einer Merkmalgruppe findet sich ein minderndes und zwei erhöhende Merkmal, weshalb die Miete um 20 % erhöht wird, da die erhöhenden Merkmale überwiegen. Wenige Monate nach der Mieterhöhung nimmt der Vermieter eines der beiden erhöhenden Merkmale weg. Die Mieterhöhung wäre danach gar nicht mehr berechtigt. Was kann ein Mieter machen?

A. Nix
B. Die Miete kann gemindert werden um x
C. Die Miete kann gemindert werden, aber nur, wenn sich ein üblicher Minderungsgrund ergibt*
D. Die Mieterhöhung wird (ggf. rückwirkend) unwirksam
E. Sonstiges

*Im konkreten Fall handelt es sich um Fahrradstellplätze. Es könnte sich aber auch um einen außer Betrieb gesetzten Aufzug handeln.

Vielen Dank für sachdienliche Antworten

Wie hat man sich das vorzustellen? Und mit welcher Berechtigung macht das der Vermieter?

Das stand doch schon oben:

Das Fettgedruckte ist schon erklärt. Mit den Fahrradstellplätzen ist es auch einfach: entweder fallen sie weg, weil irgendwas anderes hinkommen soll, oder wenn es Fahrradständer waren, sind die vielleicht kaputt und sollen nicht mehr ersetzt, sondern nur entsorgt werden. Oder, oder, oder …

Genau.

Wenn was kaputt ist, ist es instand zu setzen. Und wenn es das nicht wird, macht man eine Mietminderung oder setzt eine Frist und lässt selber reparieren. Ganz einfach. Ich kann nicht erkennen, was hier weggenommen werden könnte. Die beiden Beispiele sind dafür jedenfalls nicht tauglich.

Die Beispiele sind nicht tauglich?

Vielleicht ist da jemand ein wenig voreilig.

Angenommen, die Miete wird mit Begründung auf vorhandenen Fahrradstellplätze um 20 % der Differenz zum oberen Mietspiegelwert erhöht werden. Die Differenz beträgt 2,40 €, also 0,48 / qm. Bei einer Miete von urspr. 5,20 € macht das 9,2%.

Wenn ich mir Urteile zum Thema Fahrradstellplätze ansehe, dann ist das alles andere als eindeutig. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Was, wenn es außer bei der Mieterhöhung nirgends eine Verpflichtungserklärung des Vermieters gibt?
Selbst wenn: die Gerichte urteilen 2,5%, 5%, 10 % Mietminderung. Also fast alles unter den 9,2 %, die der Vermieter sich wegen des Stellplatzes zuvor als Mieterhöhung genehmigt hat.

Die Frage ist doch wohl berechtigt, ob man dann überhaupt mindern kann und wenn ja in welcher Höhe.

Wo ist die Frage mit dem Aufzug beantwortet?