Hallo,
eine Frage, zu der meine eigene Recherche nichts ergeben hat. Vielleicht habe ich falsch gesucht.
Der Mietspiegel ermöglicht Mieterhöhungen anhand von diversen wohnwerterhöhenden Mermalen in verschiedenen Gruppen. Wohnwertmindernde können jeweils gegen gehalten werden.
Angenommen in einer Merkmalgruppe findet sich ein minderndes und zwei erhöhende Merkmal, weshalb die Miete um 20 % erhöht wird, da die erhöhenden Merkmale überwiegen. Wenige Monate nach der Mieterhöhung nimmt der Vermieter eines der beiden erhöhenden Merkmale weg. Die Mieterhöhung wäre danach gar nicht mehr berechtigt. Was kann ein Mieter machen?
A. Nix
B. Die Miete kann gemindert werden um x
C. Die Miete kann gemindert werden, aber nur, wenn sich ein üblicher Minderungsgrund ergibt*
D. Die Mieterhöhung wird (ggf. rückwirkend) unwirksam
E. Sonstiges
*Im konkreten Fall handelt es sich um Fahrradstellplätze. Es könnte sich aber auch um einen außer Betrieb gesetzten Aufzug handeln.
Vielen Dank für sachdienliche Antworten