Mietübernahme des Amtes bei Auszug des Partners

Liebes Kollektiv,
ich und meine Ex-Frau haben ein nicht mehr zu kittendes Verwürfnis.
Die große Streitfrage ist wer nun mit den Kindern im Haus verbleibt.

Sie hat vom Amt die Aussage bekommen dass sie, wenn Sie eine Bestätigung vorlegt dass ich ausgezogen bin, ein halbes Jahr die Miete für das Haus voll übernommen bekommt. Danach 800 EUR. Die Mehrkosten muss sie selbst tragen, aber bis zu einem Jahr müsse sie keine Auflagen erfüllen. (Da sie bisher auch nicht gearbeitet hat)
Erst nach einem Jahr müsste sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

Der Vermieter stellt sich aber quer, da ich bisher der Hauptverdiener war, und nicht möchte dass das Haus vom Amt bezahlt wird. Somit wird keine Mietvertragsänderung zu ihren Gunsten erfolgen, welcher sie als alleinige Mieterin einsetzt.

Nun sagte meine Ex-Frau dass es schon reichen würde wenn ich eine Ummeldebestätigung vorlegen würde. Der Mietvertrag also nicht geändert werden müsse.

Dies würde aber bedeuten dass ich weiterhin im Mietvertrag haftbar bin.

Meine Frage: Wenn ich weiterhin im Mietvertrag für das große Haus stehe… werde ich dann nicht vom Amt weiterhin zur Zahlung herangezogen? Selbst wenn ich nicht mehr dort wohne, aber nur noch im Mietvertrag stehe?
Würden meine Unterhaltszahlungen an Sie und die Kinder nicht eventuell mit den Mietzahlungen des Amtes verrechnet?
Ich habe die Befürchtung dass meine Ex-Frau sich die Sache hier etwas zu leicht macht, da sie glaubt dass sie mit Mietzahlung des Amtes, Unterhalt, Mietzuschuss, Kindergeld und allem drum und dran später mehr hat als vorher.

Ich danke vorab für Antworten

Solche Fragen sollte man nicht hier stellen sondern beim Anwalt.

Aha und Du meinst das entscheiden zu können und Du hast, auf Grund Deiner langen Mitliedszeit im Forum, erkannt dass sich hier keine Anwälte zu solchen Fragen äußern. ramses90

Moin,

Der Grat zwischen „sich äußern“ und konkreter Rechtsberatung ist ein schmaler.

-Luno

Zu den behördlichen Sachverhalt kann ich wenig beisteuern.

Mietrechtlich ist es so, dass du weiterhin im Mietvertrag stehst und zwar als vollhafter ( Miete, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen, Schadensersatzansprüche ext.), egal ob du die Sache Nutzt.

Lieber Ramses, die Länge einer Mitgliedschaft sagt hier überhaupt nichts über Erfahrung aus. Anwälte dürfen im in Internet normalerweise keine kostenlosen Auskünfte geben. (Beitrag editiert – www Team)

Verschone mich mit Deinen PNs! ramses90

Das ist ganz einfach falsch. Lies mal genauer nach, was sie dürfen und was nicht.

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Lieber Marcel Krause,

das ist schon einmal ein ordentliches Pfund. Arbeitsamt und Haus.
Mal einiges vorne weg. Wie ich gelesen habe, bist du in Arbeit oder? Deine Frau ist arbeitslos? Welche Art des Geldes bezieht sie denn? ALG 1 oder doch eher Hartz IV?
Soweit ich weiß, bezahlt das Amt die Miete von Wohnungen. Aber von Häusern? Puh…
Wenn es hier jemand gibt, der belehre mich eines Besseren. kopf kratz
Noch eine Frage: Dieses Haus habt ihr nur gemietet oder?

Steht alles in seinem Eingangsthread. Gräbste hier jetzt alte Beiträge aus, die schon vollumfänglich von Naseweis

beantwortet wurden? ramses90

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