Liebes Kollektiv,
ich und meine Ex-Frau haben ein nicht mehr zu kittendes Verwürfnis.
Die große Streitfrage ist wer nun mit den Kindern im Haus verbleibt.
Sie hat vom Amt die Aussage bekommen dass sie, wenn Sie eine Bestätigung vorlegt dass ich ausgezogen bin, ein halbes Jahr die Miete für das Haus voll übernommen bekommt. Danach 800 EUR. Die Mehrkosten muss sie selbst tragen, aber bis zu einem Jahr müsse sie keine Auflagen erfüllen. (Da sie bisher auch nicht gearbeitet hat)
Erst nach einem Jahr müsste sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Der Vermieter stellt sich aber quer, da ich bisher der Hauptverdiener war, und nicht möchte dass das Haus vom Amt bezahlt wird. Somit wird keine Mietvertragsänderung zu ihren Gunsten erfolgen, welcher sie als alleinige Mieterin einsetzt.
Nun sagte meine Ex-Frau dass es schon reichen würde wenn ich eine Ummeldebestätigung vorlegen würde. Der Mietvertrag also nicht geändert werden müsse.
Dies würde aber bedeuten dass ich weiterhin im Mietvertrag haftbar bin.
Meine Frage: Wenn ich weiterhin im Mietvertrag für das große Haus stehe… werde ich dann nicht vom Amt weiterhin zur Zahlung herangezogen? Selbst wenn ich nicht mehr dort wohne, aber nur noch im Mietvertrag stehe?
Würden meine Unterhaltszahlungen an Sie und die Kinder nicht eventuell mit den Mietzahlungen des Amtes verrechnet?
Ich habe die Befürchtung dass meine Ex-Frau sich die Sache hier etwas zu leicht macht, da sie glaubt dass sie mit Mietzahlung des Amtes, Unterhalt, Mietzuschuss, Kindergeld und allem drum und dran später mehr hat als vorher.
Ich danke vorab für Antworten