Hallo,
Mietverhältnis beendet, Übergabe stattgefunden.
Möbel, Müll, Bodenbeläge, Schaden.
Muss der Vermieter den Frist für Reinigung und Beseitigen abräumen?
Wie lange?
Wer Zahlt dann die Tagen, die Für das Saubermachen und Mietsache „Besenrein“ stellen benötigt wird?
Muss der Vermieter es gedulden oder darf gleich jemanden bestellen und Rechnung zahlen lassen?
Was für Frist, wenn die Übergabe stattgefunden hat?
Entweder ist die Wohnung in Ordnung, oder der Vermieter sagt NJET.
Da gibt es keine Diskusion. Die Reinigung kann auf Kosten der Kaution gehen. So einen Mieter, der immer ein paar Haare in der Suppe sucht, braucht niemand.
[Beitrag editiert vom www Team]
Hallo,
Wenn die Übergabe statt gefunden hat (bei Deinen wenigen Worten ist es immer schwer, den gesamten Kontext zu erfassen), wenn also der Vermieter die Wohnung übernommen hat, hat der Mieter keine Verpflichtungen mehr.
In so einem Fall:
Nein, muss er nicht. Den Müll hat er mit der Übergabe übernommen.
In so einem Fall:
Kann der Vermieter den Müll wegräumen lassen wann immer er will und die Kosten selbst tragen.
Wenn es allerdings nur einen Termin zur Übergabe gab, auf Grund von Mängeln aber keine Übergabe statt fand, ist der Mieter weiterhin Mieter, zahlt seine Miete und kann verpflichtet werden, innerhalb einer angemessenen Frist, zum Beispiel 14 Tage, seinen Müll selbst zu entsorgen. In der schriftlichen(!) Ankündigung kann man den Mieter darauf hinweisen, dass am 15. Tag ein Unternehmen mit der kostenpflichtigen Entsorgung beauftragt wird.
Diese Kosten legt der Vermieter erst mal aus. Anschließend schickt er dem Mieter eine Rechnung zu. Falls der Mieter diese Rechnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist begleicht, kann der Vermieter die Kaution um diese Rechnung kürzen.
Aber wie gesagt, wenn die Übergabe statt gefunden hat, gehört der Müll dem Vermieter.
Grüße
Pierre
P.S.: man wäre also als Vermieter also ein äußerst dummer Mensch, wenn man die Übergabe abschließt und nur das Versprechen des Mieters hat, dass der noch seinen Müll wegräumt.
Es ist nicht ganz leicht, den Beiträgen von Opa1 zu folgen. Ich denke, er meint das:
Vollständige Räumung: Diese ist nicht mit der Übergabe identisch. Darum beantragen Vermieter bei Räumungsklagen, „den Beklagten [Mieter] zur verurteilen, die Wohnung, belegen …, zu räumen und geräumt an den Kläger [Vermieter] herauszugeben.“
Schönheitsreparaturen, Beseitigung von Schäden, Reinigung: Diese sind durch die Übergabe selbst der geräumten Wohnung nicht erledigt.
Das ist missverständlich. Die Kaution hat nicht die Funktion, Ansprüche zu schaffen, die es ohne Kaution nicht gäbe. Die Kaution soll den Vermieter (teilweise) vor dem Insolvenzrisiko schützen.
Falls es dich tröstet: Opa1 ist der Vermieter.
Wenn dem so wäre, bräuchten wir kein Gesetz, das den Beginn der Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters auf den Zeitpunkt legt, zu dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält. Dieses Gesetz gibt es aber (§ 548 Abs. 1 S. 2 BGB).
… dann befindet sich der Vermieter im Annahmeverzug.
Nein, ist er nicht!
Ja, aber nur, weil er gerade nicht mehr der Mieter ist. Als Mieter wäre es doch seine Sache, wie lange er den Müll da herumliegen lässt.
So ist es. Alle Mängel aufzählen und unter Setzung einer Frist von zwei Wochen zur Mängelbeseitigung auffordern. Das Erfordernis der Fristsetzung ergibt sich aus § 281 Abs. 1 S. 1 BGB. Die Fristsetzung kann auch entbehrlich sein (§ 281 Abs. 2 BGB), aber wer auf der sicheren Seite stehen will, setzt Fristen.
Ganz im Gegenteil, die Wohnung zurückzubekommen, hat oberste Priorität. Dann kann der ehemalige Mieter problemlos wieder Zutritt bekommen, zum Beispiel durch einen Zweitschlüssel. Oder er schafft den Müll in Anwesenheit des Vermieters weg.
Nachbesserungsfrist muss eingeräumt werden bevor der Vermieter Eigenleistung bringt oder Fachbetrieb beantragt.
Wusstest du es?
Danke Dir, ich dachte bald ich bin gaaaaanz allen hier der sich Mal beraten lässt und Rechtssprechungen auch nach 1990 berücksichtigt…
Danke Gott! Jemand versteht mich hier!
Ja! Er ist nicht mehr ein Mieter! Besitz und Gefahrübergabe stattgefunden, nur Nachbesserungen sind notwendig und Grund muss befreit werden. Es sind Gegenstände die ohne jegliche Recht auf fremden Grund sich befinden. Oder?
OK und die Frage ist : wer zahlt dem Vermieter Verlusten aus für Wartezeiten? Es muss doch noch geheizt, gelüftet usw. werden und dabei keine Besichtigungen möglich, danach noch doch jemanden Bestellen, weitere 3 Wochen… Wer zahlt es?
Wer Was.