Mietverhältnis

Hallo Forumsmitglieder , seit 26 Jahren habe ich einen Mieter in meiner Eigentumswohnung. Der Mann ist 85 Jahre alt und leider inzwischen so krank, das er sehr wahrscheinlich in ein Seniorenheim gehen muss. Das Thema ist innerhalb der letzten Tage akut geworden, sodass bis jetzt keine
Wohnungskündigung erfolgte. Muss eine fristgerechte Kündigung, unter Fortzahlung der Miete, auch in diesem " plötzlich " eingetretenen Fall eingehalten werden, oder gibt es hierfür Ausnahmeregelungen?
Vielen Dank im Voraus für jede brauchbare Antwort.
loewe41

Hallo,

du schreibst, du hast einen Mieter, deswegen betrachte ich diese Frage:

aus Vermietersicht. Wie auch im Todesfall hättest du Anrecht auf Einhaltung der Kündigungsfrist seitens des Mieters, aber es steht dir frei, dich mit ihm auf einen früheren Zeitpunkt der Kündigung zu einigen, wenn es in deinem Sinne ist.

Was ist dein Ziel?

Gruß
Christa

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Vielen Dank für diese aufklärende Antwort. Die endgültige Klärung wird in den nächsten Tagen erfolgen, wenn der Mieter wieder aus dem Krankenhaus kommt.
loewe41