Mietvertrag auf 2 Personen. 1ne zieht aus. Kaution erhalten ?

Hallo,

eine Person A wohnt in einer Wohnung ( Mietvertrag nur mit A. Kaution hat A bezahlt ). 2 Jahre später zieht Person B in die Wohnung ein. Neuer Mietvertrag auf beide Personen.
1 Jahr später zieht Person A ( der Erstmieter ) aus der Wohnung aus. Er kündigt beim VM und verlangt seine Kaution. Die „neue“ Kaution soll dementsprechend Mieter B bezahlen.

Vermieter weigert sich die Kaution auszubezahlen und verweißt auf Mieter B. Er soll A die Kaution auszahlen.
Mieter B weigert sich aber ebenfalls Mieter A seine Kaution zu zahlen.

Was kann A nun tun um an seine Kaution zu kommen ?

MfG

Zunächstmal kann Mieter A froh sein, dass ihn der VM überhaupt aus dem, auf A und B abgeschlossenen MV raus gelassen hat!
Der VM hat seine Kaution und muss die auch nicht an A heraus geben.
A wir nichts anderes übrigbleiben wie B auf Zahlung der Kaution zu verklagen. ramses90

Hätte das denn Chancen auf Erfolg?

Erfolgreich sollte es eigentlich schon sein. Schließlich ist B jetzt seit 3 Jahren Mit- und nun der alleinige Nutznießer der Wohnung und bekäme die Kaution ja bei Mietende ausbezahlt.
Wenn nicht müßte A sich in Geduld üben und auf das Mietende von B warten. ramses90

Nicht nur eigentlich. Die Mieter sind Gesamtgläubiger nach § 430 BGB. Daher steht ihnen die Kaution zu gleichen Teilen zu.

Zu gleichen Teilen auch wenn nur einer sie gezahlt hat oder geht´s da wieder ums Innenverhältnis? ramses90

Das ist Jacke wie Hose. Am Ende steht die Kaution beiden zu gleichen Teilen zu, auch wenn sie nur an einen der beiden zurückgezahlt wurde und ganz unabhängig, von wem das Geld am Anfang kam und aus welchen Gründen. Es gibt da mehrere Konstrukte in der Rechtsprechung, je nachdem, wie der Fall konkret gestrickt ist, aber am Ende läufts immer auf halbe/halbe hinaus.

Das ist gar nicht möglich.
Es können nur beide Mieter gemeinsam einen gemeinsamen Vertrag kündigen.

So wäre es korrekt.

A und B kündigen, VM zahlt Kaution an A und B gemeinsam aus. Auf Grund der Vereinbarung zwischen A und B, die das Verhältnis dieser beiden Mieter untereinander regelt, bekommt A den Gesamtbetrag.
B macht neuen Vertrag mit VM und zahlt die Kaution ein.

Nun gibt es wohl keine Vereinbarung zwischen A und B.
Und offenbar hat man - wie auch immer - die obigen Schritte zu einem „A kündigt sich aus einem gemeinsamen Vertrag heraus“ gemacht - was gar nicht möglich ist.

Viel Spaß beim Auflösen dieser Situation, ich wüsste nicht, wie man das lösen kann, wenn einer nicht mitmacht.

ja, beide sind gelichberechtigt und Bilden für den Mieter einen Gesamthandsgemeinschaft

Nun es kann auch eine Vereinbahrung stattgefunden haben über alle Drei Seiten A und Vermieter sind sich einig und B stimmt dem ganzen zu, somit läuft der Vertrag weiter aber nur noch mit B.

Natürlich kann man sich zu dritt an den Tisch setzen und eine solche Vereinbarung machen.
Dann hätte man aber sicher nicht vergessen, den Verbleib der Kaution zu regeln.

Ich glaube aber eher, dass A und B sich einig geworden sind: A zieht aus, B bleibt drin.
Dann hat A dem Vermieter gesagt: Hömma, ich zieh aus, nimm mich aus dem Vertrag. Und der Vermieter hat gesagt: Ja, ja, mach ich. Wie auch immer.
Die Vertragsdokumente bestehen dann wohl immer noch, in beiden Ausfertigungen wird A noch stehen und wenn B einfällt, dass er keine Mieter mehr zahlen möchte, wird dem Vermieter einfallen, wer da immer noch schwarz auf weiß im Vertrag als Mieter steht.
Oh ja, die Menschen sind schlecht.