Mietvertrag beinhaltet 12,-€ mtl. für Kabelfernsehen, kann dieser Betrag gekündigt werden?

Mein Mietvertrag beinhaltet 12,-€ mtl. für Kabelfernsehen. Kann ich dies Kündigen? Wenn ja, gibt es eine Kündigungsfrist o. ä. zu beachten? Seit einiger Zeit wurde am Kabel etwas geändert, seit dem ist die Bildqualität sehr schlecht, deshalb möchte ich den Kabelanschluß nicht mehr nutzen, sondern über’s Internet Fern schauen(Telekom Entertain…usw.) Danke :smile:

Hallo,
kann leider nicht helfen

Es kommt auf inhalt der vereinbarung an.

In der „vereinbarung und Pflichten zum Mietvertrag“ steht : Kabelanschluß z. Zeit monatlich EUR12,-

Dieser Satz steht unter dem Hinweis:
§2 Betriebskostenverordnung, die sich auf Heizkosten, Warm-u. Kaltwasser, Kosten für Wartung der Heizung und evtl. anfallende Kosten für Rohrreinigung, Grundsteuer, Gebäudehaftpflicht.

Schreibe dem Vermieter, dass er dich ab 1.8.13 bitte vom Hausnetz trennen soll, weil Du keinen Kabelempfang mehr benötigen wirst und warte, was zurück kommt. Wenn sog. Sternverkabelung verlegt ist, ist eine Trennung möglich und Dein Vermieter könnte dann bei Kabel in seinem Mehrnutzervertrag die Kosten für Deine Wohnung heraus nehmen lassen.

…vielen Dank für deine Hilfe, so werde ich das heute noch meinem Vermieter mitteilen. Danke :smile:

Die Antwort des Vermieters ist: Einzelne Wohnung können wir nicht abtrennen.
Zu beachten ist, (so lt.beigefügtem Text von Kabel-BW) eine Reduzierung beziehungsweise Kündigung eines aneschlossenen Haushaltes zur Folge hätte, dass die Nutzungskosten zukünftig im Einzelhaushaltstarif statt wie bisher im Objekttarif zu zahlen wären.
Im Grunde, ist das ja nicht mein Problem, oder? Oder jetzt doch?

Bitte den Vermieter dir einsicht in den verneintlichen vertrag zu gewähren.

Die Antwort hat er mir bereits in einen Schreiben übermittelt, das anscheinlich die Antwort des Kabelanbieters ist,(ist ein Teil eines Textes also ohnen Briefkopf Adresse oder Absender) denn lt. Aussage des Vermieters er hat bereits versucht während den Renovierungsarbeiten in verschiedenen Wohnung) die Kabelverbindungskosten für die einzelne Whg. ab zu melden. Der Vermieter hat wie es aussieht, den Text kopiert, die Kopie in seine Schreibmaschine
gespannt und die Antwort verfasst und unterschrieben. Kann dies gar nicht einschätzen.

Wenn er dir nicht einsicht in den kabelvertrag gewährt, solltest du ihm eine auskunftsklage anbieten.