Zunächst einmal zahlt es sich durchaus aus, als juristischer Laie in solchen Belangen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Risiken eines schlechten Mietvertrags sind wirtschaftlich durchaus bedeutend!
Dann die Rückfrage/der Hinweis: Handelt es sich hier um ein Objekt mit genau zwei Wohnungen, von denen der Vermieter eine bewohnt? Dann grundsätzlich daran denken, dass hierfür besondere Vorschriften gelten, die den Vermieter gegenüber den für sonstige Mietverhältnisse geltenden Regelungen deutlich besser stellen. U.a. beim Thema Heizkostenabrechnung! Hier kann dann eine von der Heizkostenverordnung abweichende Regelung im Mietvertrag getroffen werden. Z.B. eine Abrechnung im Verhältnis der Wohnflächen oder der Personenzahl der Wohnungen.
Ebenfalls daran denken, dass es in einem solchen Zweifamilienhaus auch für den Fall der Fälle eine einfache Kündigungsmöglichkeit für den Vermieter gibt (ohne Angabe von Gründen mit doppelter Fristdauer nach Mietzeit). Insoweit niemals in einem solchen Fall einen Vordruck verwenden, der nicht auf genau diesen Fall abgestimmt ist!
Und schließlich der Hinweis, dass der Überlegung, dass Du „keine direkten Kosten für den Energieträger hast“, falsch ist. Denn wenn Dir das Holz kostenfrei zur Verfügung steht, könntest Du es alternativ gewinnbringend an einen Dritten verkaufen, der ansonsten in genau derselben Situation wie Du wäre. D.h. er hätte das selbe Haus mit derselben Heizung, nur keinen Zugang zu kostenfreiem Holz. Dann müsste er das Holz bei Dir kaufen und es insoweit auch im Rahmen der Nebenkostenabrechnung richtigerweise seinen Mietern für die Heizung in Rechnung stellen. D.h. Du hast hier durch die eigene Nutzung nichts umsonst gehabt, sondern hast auf einen möglichen Gewinn aus der Veräußerung aufgrund der eigenen Nutzung verzichten müssen. Es steht Dir aber natürlich frei, diesen nicht realisierten Gewinn einem Mieter gegenüber nicht in Rechnung zu stellen.