Mietvertrag fristlos kündigen bei Verweigerung der Zustimmung zum Partnernachzug?

Ich bin Anfang April zu meinem Freund gezogen, dies war dem Vermieter bereits angekündigt, als mein Freund die Wohnung im Dezember bezogen hat. Doch nun verweigert der Vermieter seine Zustimmung zu meinem Einzug, sodass er mir auch keine WGB ausstellt, ich konnte mich aber trotzdem melden, mit dem Hinweis, dass ich die nachreichen müsste.

Nun aber stelle ich fest, dass der Vermieter meinen Namen von der Klingel und vom Briefkasten entfernt hat. Ich habe die Schnauze sowas von voll!
" […]Da die Sachlage mit den Anschuldigungen noch nicht geklärt ist, haben wir das Schild entfernt. Da Sie noch nicht dort wohnen und noch nicht gemeldet sind, sahen wir darin kein Problem"

Der hat sie doch nicht alle. a) wohne ich hier b) Bin ich hier gemeldet c) und meine Post?!

Besteht hier die Möglichkeit das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen?

Nein weil du kein Mietverhältnis mit den Vermieter hast.

Dies ist rechtens nur in ganz geringen Ausnahmesituationen möglich. Ansonsten muss der Mieter beim Zuzug des Partners zustimmen. Zurnot ist die Zustimmung einklagbar. Bundesgerichtshof (VIII ZR 371/02)

§553 abs. 1 BGB Ein Partner stellt berechtigtes Interesses da.

Na ich will ja nicht kündigen, sondern mein Partner.

Denn wir würden doch gerne in einer Wohnung wohnen, wo ich auch erwünscht bin und Post empfangen darf…

Ich weiß, dass er die Zustimmung erteilen muss, aber das kann ja wohl nicht wahr sein, dass wir ihn erst darauf verklagen müssen?

Ich hatte ihm noch einmal geschrieben, dass er dazu verpflichtet sei seine Zustimmung zu erteilen, dass ich hier wohnen würde und hier gemeldet sei und dass es eine Frechheit wäre, durch Entfernung meiner Namensschild vereiteln zu wollen, dass ich Post empfangen kann.

Er hat mir jetzt geantwortet, dass er sich nicht auf mein Niveau herablasse und dass meine Nachricht eine Unverschämtheit sei!

Soso, es ist also niveaulos und unverschämt, ihn aufzufordern, sich an das Gesetz zu halten und entgegen Treu und Glauben einfach Namensschilder zu entfernen ist dagegen natürlich total niveauvoll.

Ich würde an seiner Stelle auch nicht auf Briefe von dir reagieren, schließlich bist du nicht Vertragspartner.

Eventuell ist nicht dein Anliegen niveaulos, sondern dein Brief. Also nicht der grundsätzliche Inhalt, sondern die Form. Sind 2 verschiedene Sachen.

Dann kündigt einfach die Wohnung. Ob es Sinn hat, um fristlose Kündigung zu kämpfen, hängt sicher auch davon ab, ob ihr auch fristlos eine neue Bleibe findet.

Wenn er es so haben will ist das nicht euer Problem, also ab zum Gericht… ob das allerdings bei einem neuen Mietverhältnis eine gute Idee ist, ist die andere Frage.

Er empfindet es wohl als niveaulos, aber dass im beim dritten mal nicht mehr ganz nett bin, ist ja wohl verständlich.

Und ich hab schon ne Wohnung gefunden, in zwei Wochen beginnt das neue Mietverhältnis, denn es ist mir nicht mehr zumutbar, dort zu wohnen.

Das ist schön zu wissen. Aber warum erst nach der Fragestellung diese Information?

Dass der Vermieter das Namensschild entfernt gibt dir keinen Grund für eine fristlose Kündigung. Genausowenig die verweigerte Zustimmung zum Einzug. Die Kündigungsfrist ist einzuhalten.
Gruß
damals