Hallo zusammen,
nachdem ich gestern bereits eine Frage zur Aufnahmegebühr in Mietverträgen gestellt habe, um X_Strom mir freundlicherweise eine sehr hilfreiche Antwort geschrieben hatte, möchte ich eine weitere Frage zum gleichen Mietvertrag stellen.
Der Vermieter, ein gewerblicher Vermieter, hat folgende Klausel in den Mietvertrag aufgenommen:
Schon ein Hammer.
Meine Frage: Bis wann muss die Miete gezahlt werden? Bis zum tatsächlichen Auszug oder bis zum Ende des Mietvertrages?
Meiner Meinung nach ist die Mietsache ab dem erzwungenen Auszug nicht mehr in einem gebrauchsfähigen Zustand, da dem Mieter die Schlüsselgewalt entzogen wurde. ich würde dann die Mietzahlung kürzen.
Vielen Dank im Voraus.