Mietvertrag für Wohnräume - Aufnahmegebühren

Hallo zusammen,
es geht um einen Mietvertrag für ein möbliertes Appartement in FFM. Der Mietvertrag wurde über 6 Monate abgeschlossen. Vor Mietbeginn musste eine Aufnahmegebühr von 240,00 € wie folgt abgeschlossen werden:

Meines Wissens nach dürfen bei Wohnungsmieten keine Verwalter- oder Aufnahmegebühren vom Vermieter gefordert werden.
Liege ich da falsch?

Danke für Tipps.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/bearbeitungsgebuehr-fuer-mietvertrag

Individuell ausgefertigte Verträge darf man sich vergüten lassen - einige Zig Euro.
Verwalter und gewerbliche Vermieter haben keinen Anspruch darauf.

Das ergibt sich aber nicht aus einem einzelnen Paragraphen, sondern aus den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Entsprechende Urteile findet man, wenn man den irreführenden Begriff „Aufnahmegebühr“ ignoriert und statt dessen nach „Bearbeitungsgebühr“ oder „Vertragsausfertigungsgebühr“ sucht.

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Vielen Dank, X_Strom. Deine Antwort hat mir sehr geholfen!