Guten Morgen,
zu dem folgenden Sachverhalt würde ich gern eure Meinung wissen. Ich bin Mieter einer Garage. In dem Vertrag ist die Kündigungsklausel wie folgt forumliert:
Jede Partei (also Mieter & Vermieter) kann mit einer Frist von 1 Monat kündigen. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Tag des Vorvormonats, zu dem die Kündigung wirksam werden soll, dem anderen Teil zugehen.
Ist eine solche Formulierung rechtlich sauber? Wenn ich einen Monat Kündigungsfrist habe, müsste doch eigentlich der letzte Tag des Vormonats der letzte mögliche Tag des Kündigungszuganges sein.
Danke für eure Einschätzung.