Ich habe ein Objekt gewerblich gemietet. Im Mietvertrag gibt es ein Untermietsverbot. Ich habe mich darauf eigentlich nur aus Flüchtigkeit eingelassen. Ich bekam das Angebot, dass meine Räume von einer anderen „Partei“ gegen Entgelt mir gegenüber verwendet werden. Das ist für mich eine spürbare Entlastung und auch ein wenig lukrativ.
- Ist das Untermietsverbot in meinem Mietvertrag überhaupt lauter bzw. nichtig?
- Ich würde mich auch auf ein passendes Entgelt gegenüber meinem Vermieter einlassen.
Wie ist denn da die Rechtslage?