Mietvertrag: Kleinreparaturen pro Fall bis 150€ - zu viel?

Hallo,
in unserem Mietvertrag (noch nicht unterschrieben) gibt es eine Kleinreparaturen Klausel, die mit bis zu 150€ pro Fall oder in Summe bis 8% der Jahresmiete angegeben ist (was über 800€ wären). Ich lese im www Fallpauschalen bis zu 100-120€. Ist 150€ zu viel? Würdet ihr da ein Veto einlegen? Mit welcher Begründung? Wir wollen die Wohnung…

Hallo,

150€ ist zu hoch, zumindest laut Mieterbund:

https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-k/kleinreparaturen.html

Gruß,
Steve

gegen die formularmäßige Klausel vorgehen kann man doch später immer noch. Mit Glück gibt es ja gar keine „Kleinreparaturen“ oder können vom geschickten Heimwerker selbst vorgenommen werden(soweit zulässig).

leider gibt es keine Obergerichtsentscheidungen dazu, die Untergerichte haben sehr unterschiedlich endschieden.
Einzelfälle bis max. 100 € netto (!) wurden als noch angemessen erachtet.

Die 8% grundsätzlich auch, aber es gibt auch Gerichte die trotzdem eine Summe von z.B. 500€/Jahr als Höchstwert noch akzeptierten. Also max. 8% oder 500€, je nachdem was eher eintritt.

8 % allein kann schon eine Übervorteilung des Mieters bedeuten, gerade wenn die Miete bereits sehr hoch wäre.

MfG
duck313

Nein, denn erstens wollt Ihre die Wohnung, zweitens wollt Ihr vorher sicherlich nicht belehrend auftreten und drittens den rechtlichen Unwirksamkeitsjoker nicht verschenken. Wenn Ihr nämlich vor Vertragsabschluss diesen Punkt wegen Rechtsunwirksamkeit diskutiert, dann gefährdet Ihr den Vertragsabschluss. Diese komplette Klausel ist unwirksam, auch die ansonsten möglichweise auftretende Kleinreparatur zu € 60, die man bei „korrekter“ Klausel am Bein hätte.

Eine erkannte Rechtsunwirksamkeit einer Mietvertragsklausel zu eigenen Lasten diskutiert man erst, wenn der Bedarfsfall auftritt! Dies gilt nicht nur für Kleinreparaturen, sondern auch bei Schönheitsreparaturen.

Die Formulierung einer rechtswirksamen Kleinreparaturenklausel ist nicht so einfach, da es mehrfache Fehlermöglichkeiten gibt, die die ganze Klausel unwirksam machen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm

Auf Krawall in welcher Form auch immer würde ich nicht gehen. Aber durchaus freundlich nachfragen, was z.B. „Kleinreparaturen“ sein könnten. Inbegriffen wären nach meinem Verständnis Reparaturen an Dingen, die ausschließlich zu Deiner Wohnung gehören und nichts mit der generellen Bausubstanz zu tun haben.
Wenn das klar ist, spricht wenig gegen eine Verabschiedung vom Mietvertrag.
LG
Amokoma1

Hatte neulich eine Entscheidung die über 100 € war, lag zwischen 120 und 150 €. Leider habe ich den Artikel nicht mehr.

Scheint so als würden einige Richter anfangen bei der Klausel die Inflation etwas zu berücksichtigen.

Was willst du da denn wissen? Das ist doch schon seit Jahrzehnten richterlich entschieden.

Übrigens, das:

ist eine völlig falsche Definition.
Gruß
damals

nunja laut Mieterbund ist auch jede Miete zu hoch, Ist halt ein Lobbyverein, dessen Aussagen immer zu seinen Interessen Dargestellt werden.