Mietvertrag Kleinreparaturklausel

Hallo zusammen,
unsere Toilettenspülung war defekt.
Die Vermieterin hat jemand kommen und den Spülkasten austauschen lassen. Den Spülkasten hatte die Vermieterin noch „über“. Die Vermieterin hat den Mitarbeiter angewiesen, uns nur die Arbeitsstunden 52 Euro x Faktor) in Rechnung zu stellen. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf unter 75 Euro und ist somit von uns als Mieter zu tragen.
Was aber ist mit der Toilettenspülung? Hätte diese nicht ebenfalls mit abgerechnet werden müssen?

Vielen Dank und einen schönen Samstag :slight_smile:

Hallo!

grundsätzlich schon, nur wenn der nichts kostet ?

du willst darauf hinaus, dass wenn man reguläre Kostenhöhe ansetzen würde, du gar nichts zahlen müsstest, weil die Einzelreparatur dann > Summe aus Kleinrep.-Klausel wäre ?
Das ist ein interessanter Ansatz.

Es kann doch aber nur um die tatsächliche Höhe der Rechnung gehen. Der Handwerker hat ca. 75 € berechnet, das hat der Vermieter bezahlt.

mfG
duck313

Lies da mal, wieviel Du selbst zu tragen hast:
https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-k/kleinreparaturen.html
Es sei denn im MV ist explizit die Summe von 75.-€ angegeben.
Das Jahr ist ja noch nicht rum. Sollten noch mehr Reparaturen dazu kommen, die die Selbstbeteiligung des Mieters übersteigen, kann man von der VM immer noch das Geld zurück fordern. ramses90

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Die Frage dürfte hier vermutlich sein, woher die Vermieterin diesen Spülkasten hat. Wenn der neu ist, wird der eher mit inrechnung gestellt werden müssen. Alles andere würde ja bedeuten, dass der Vermieter die Teile einfach im Baumarkt besorgen kann und dann dem Handwerker einbauen lässt.

Wer hat denn den Handwerker beauftragt? Normalerweise muss das erstmal der Vermieter bezahlen und der berechnet es weiter.

Was genau war an der Toilettenspülung defekt?

Möglicherweise ist dieses Teil gar nicht im direkten Zugriff des Mieters und daher unterliegt es nicht der Kleinreparaturklausel.

„Auch die Reparatur des in einem WC-Spühlkasten eingebauten Schwimmerventiles stellt keine „Kleinreparatur“ in diesem Sinne dar, anders nur dann, wenn der Hebel, mit dem das Ventil von außen durch den Mieter betätigt wird abbricht oder sonst funktionsunfähig wird. Das Schwimmerventil unterliegt nämlich nicht dem Zugriff des Mieters.“ Quelle: https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm

Ferner ist zu überprüfen, ob die Kleinreparaturklausel überhaupt wirksam ist. Quelle: siehe oben.

Finde ich eine gewagte Auslegung.

Denn auch eine Dichtung/Kartusche einer Armatur unterliegt nicht dem direkten Zugriff. Man betätigt den Hebel, der wiederum betätigt die Dichtung und gibt das Wasser frei.
So auch bei der Klospülung.

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Zunächst einmal vielen lieben Dank für die ganzen Antworten, und die Mühe mir meine Frage ausführlich zu beantworten!!!
Es geht um ein Teil hinter dem Drücker der Toilettenspülung. Die Taste zum Abziehen ist in der Wand verbaut, falls man sich darunter etwas vorstellen kann.

oh wie lange wurde der Link nciht mehr überarbeitet, habe schon klauseln mit einer Reperaturhöhe von 120 € gesehn, die das Gericht als Gültig ansah, man muss ja auch mit den steigenden Kosten mitgehen.

Leider bislang ohne Ergebnis, ob ein vom Vermieter „gefundenes“ Ersatzteil in die Reparaturkosten einzurechnen sei oder nicht. Ich denke, dass hier eine Umgehung der Kostengrenze vorliegt und dass ein Richter sagen könnte: Sinn der Kostengrenze ist nicht eine Deckelung der Kosten (sonst wäre ein angemessener Anteil immer zu zahlen), sondern der Abgrenzung „Kleinreparatur“ zu „Normalreparatur“. Und weil das Ersatzteil sowohl irgendwann mal gekauft wurde als auch einen tatsächlichen Wert hat, sollte es zu den Gesamtkosten der Reparatur zugezählt werden.

Nur meine Meinung!

Ach, noch was:
Viele Kleinreparaturklauseln haben unzulässige Regeln, die die ganze Klausel unwirksam machen.
Könntest du den Teil des Mietvertrages eventuell einmal wörtlich abtippen oder so abfotografieren, dass man keine persönlichen Daten sehen kann?

Nur wenn es noch wirklich eine Marktwert hat, denn wenn es länger beim Vermieter im Depot lag ist der Zeitwert null.

Nachtrag das AG Mitte kf:. 573, WI.:611 hielt auch 150 € für zulässig