Mietvertrag, Mietverhältnis

Guten Tag
Die Freundin wurde aus ihrem Elternhaus geworfen, wie gesagt. Zur Zeit ist sie bei ihrer Freundin.
Nun wollen meine Eltern ihr ein Zimmer anbieten und sie auch anmelden.
Nun stellt sich die Frage, was passiert wenn ich mich von ihr trenne, was ich nicht hoffe.
Hat sie dann noch Wohnrecht?
Gilt das Mietrecht für sie dann trotzdem und meine Eltern können das Wohnverhältnis nicht auflösen?
Also das klingt bestimmt brutal, einerseits möchte man helfen andererseits hat man vielleicht ein schlimmes Erwachen und ist sich der Lage nicht gewachsen. Können meine Eltern auch Bedingungen im Wohngebervertrag schreiben?
Falls jemand gute Ratschläge oder Erfahrungen hat …bitte alles aufführen.
Dankeschön jetzt schon

„Wohngebervertrag“ - was meinst du?
Die Wohnungsgeberbestätigung ist so etwas nicht. Diese Bestätigung ist nur ein Formular, dass der Meldebehörde gegenüber aussagt „Person X wohnt bei mir“.

Wenn beide Parteien Sicherheit haben wollen, dann vermietet man halt ein möbliertes Zimmer. Ein Rausschmiss „von jetzt auf gleich“ ist dann nicht möglich.

Hallo,

wenn sich das Zimmer im Wohnhaus deiner Eltern befindet und so ein rel. direktes Zusammenleben entsteht, gelten andere Rechte, als bei der Vermietung von Wohnungen, die abseits der Vermieterwohnung gelegen sind. Schau mal nach Einliegerwohnung.
Andere Möglichkeiten wären: Du mietest das Zimmer von deinen Eltern und vermietest es an die Freundin unter (bei Untermiete gelten weniger strenge Kündigungsregelungen) oder eben möbliert vermieten, da beträgt die Kündigungsfrist m.W. 2 Wochen ohne Begründung.

Weitere Informationen findest Du im Internet auf vielen Seiten wie z.B. dem Mieterverein.

Gruß,
Paran