Mietvertrag nur von einer Person kündigen. Ist das möglich ?

Hallo,

2 Personen wohnen in einer Mietwohnung. Beide stehen als Mieter im Mietvertrag.

Nun möchte eine der beiden Personen ausziehen ( Beziehungsstreit und Beziehungsende ).

Die Person schreibt dem Vermieter das sie auszieht und in 3 Monaten nicht mehr im Mietvertrag stehen möchte. Die Wohnung soll ab dann nur noch auf die andere Person laufen.

Der Vermieter akzeptiert das aber nicht und fordert auf das BEIDE Personen den Mietvertrag kündigen sollen und er dann einen neuen mit der verbleibenden Person abschließen wird.

Die andere Person will aber in der Wohnung bleiben und nicht kündigen.

Der Vermieter sagt das es NICHT möglich ist das EINE Person alleine den Vertrag kündigen kann ( da beide im Vertrag stehen ).

Stimmt das ? Kann eine Person allein NICHT kündigen ?

Gruß

Hallo,

ja, das stimmt. Schließlich haben auch beide Personen den Mietvertrag unterschrieben.

Gruß
Christa

Ja,
der verbleibende Mieter hat an der gemeinsamen Kuendigung mitzuwirken, und kann vom ausziehenden Mieter dazu verklagt werden, steht hier http://www.mietrecht.org/kuendigung/kuendigung-eines-gemeinsamen-mietvertrages/
Gruss Helmut

Hi,

wenn der Vermieter mitspielt, kann ein Mietvertrag schon geändert werden. Dazu müsste eine Entlassungsvereinbarung o.ä. geschlossen werden ( http://www.mietrecht.org/kuendigung/entlassung-mieter-mietvertrag/ )

Aber normalerweise ist der Vermieter nicht verpflichtet, nur einen von zwei Mietern aus dem Mietvertrag zu entlassen. Bei einem neuen Mietvertrag mit einem der vorherigen Mieter kann natürlich die Miete nach oben (selten nach unten :wink: ) angepasst werden.

Viele Grüße
Karin

Hallo Karin,

genau dort hakt es doch!

Gruß
Christa

Zwischen diesen beiden Dingen ist aber gar kein Widerspruch.

Die Person, die wohnen bleiben möchte kann das ja auch ( auch nach Aussage des Vermieters) !

Da ein gemeinsamer Vertrag besteht kann der auch nur gemeinsam gekündigt werden. Anschließend bekommt die Einzelperson die drin bleiben will einen neuen Vertrag, der sich nahtlos an den alten anschließt.
Jedenfalls wenn der Vermieter zustimmt, was hier offensichtlich der Fall ist.
Ob zu gleichen oder neuen Bedingungen wird man sehen und aushandeln können.

Mal aus Vermietersicht betrachtet:
Vorher hat er 2 Personen die beide gesamtschuldnerisch für alle Kosten haften müssten. Vermieter hat also 2 Personen an die er sich halten kann, wenn etwas mit dem Geld nicht klappt.

Jetzt nur noch eine Person. Er verschlechtert sich also. Da muss er zustimmen.

MfG
duck313

Ja, aber der andere Mitmieter stimmt einer Kündigung nicht zu. Das heißt die ausziehende Person müsste denjenigen verklagen. Da der Ausziehende aber innerhalb von 3 Monaten, bzw. schnellstmöglich aus der alten Wohnung in eine neue möchte, würde es sich ja noch hinziehen bis die Klage durch ist, oder ?

Kann der Mitmieter nach 3 Monaten die Mietzahlungen ( geht halbe halbe ) einstellen ? oder hat er sonst irgendwelche Möglichkeiten das zu beschleunigen ?

Das Verhältnis der beiden Mieter ist eigentlich total zerüttet

Wie lange dauert so eine Klage ? Die Person möchte schnellstmöglich aus der Wohnung

Selbst wenn das Verhältnis der beiden Mieter zerrüttet ist, wo ist das eigentliche Problem ?
Warum können nicht beide gemeinsam kündigen ?
Eine will raus, einer will bleiben. Na gut- das ist ja möglich, aber mit 1) gemeinsamer Kündigung und 2) anschließend neuem Vertrag für den Einzelnen.

und der drin wohnen bleibende spricht sich mit dem Vermieter ab, ob und wie er zu einem neuen Einzelvertrag kommen kann.
So wie ich den Vermieter verstehe, ist es doch grundsätzlich möglich und er stimmt einem neuen Vertrag zu.
Das muss aber noch abgeklärt werden !

Offenbar zahlte bisher jeder Mieter die Hälfte ? Aber sicher intern und nicht jeder einzeln an den Vermieter ?
Stellt einer die Zahlung ein, so muss der andere zahlen. Dem Vermieter ist es egal. Er kann auch gegen den Ausziehenden auf volle Miete klagen.
rein praktisch wird er sich an den zahlungskräftigeren halten.

Warum auf Zustimmung der Kündigung klagen ? Wenn zerrüttet, dann wird doch die eine Person gar kein Interesse haben dass die andere Person bleibt oder man es ihr erschwert auszuziehen ?
Das verstehe ich nicht.
Will man aus „Rache“ das Zusammenwohnen erzwingen ? Das wäre ja masochistisch und man macht sich selbst alles schwer. das ist doch kein Leben !

Hallo,

der verbleibende Mieter kann die Zahlungen einstellen, dann zahlst du die gesamte Miete.
Oder auch umgehkehrt.

Deswegen finden Vermieter das ja auch so toll, wenn zwei Mieter im Vertrag stehen.
Jeder haftet VOLL für die GESAMTE Mietzahlung.

Zahlt ihr beide jeweils vom eigenen Konto die Hälfte?
Dann würde nach 3 Monaten der Vermieter nur die halbe Miete bekommen und er kann sich aussuchen, welchen der beiden Mieter er auf die Zahlung der ausstehenden Summe verklagt.

Das Problem ist die mangelnde Regelung innerhalb eurer Beziehung.
Ihr habt im Prinzip eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ begründet, eine GbR, allerdings ohne schriftlichen Vertrag.

Man kann da nichts weiter beschleunigen, das Erzielen einer Einigung hat höchste Priorität vor dem Führen eines Prozesses.

Du steht wohl gerade auf dem Schlauch! Der Mieter, der in der Wohnung bleiben möchte, möchte wohl nur deshalb nicht kündigen, weil so lange beide im Mietvertrag stehen, auch beide die Miete zahlen müssen. Dem anderen Mieter steht ja frei, auszuziehen, so lange er die Miete weiterhin bezahlt. Würde er der Kündigung zustimmen, bzw. sich der Kündigung anschließen, um neuen Mietvertrag abzuschließen, wäre er ab da für die komplette Miete zuständig.

grundsätzlich ja. Aber es bleibt dem VM überlassen von wem er die ganze Miete fordert oder einklagt.
Eins ist das Innenverhältnis beider Mieter, eins ist das Verhältnis gegenüber dem VM.

der „Auszieher“ hat doch immer die besseren Karten. Er stellt die anteilige Mietzahlung ein (sicherlich zahlt keiner direkt 1/2 an den VM, sondern es geschieht intern, wäre aber im Grunde egal). Dann kann der verbleibende sehen, was sein VM macht. Der wird doch mahnen und kündigen.

Also wozu sich das Ganze. Er verbleibende kann nicht wohnen bleiben ohne gemeinsame Kündigung und anschließend neuen Vertrag.
zwar kann man gerichtlich die gemeinsame Kündigung erzwingen, aber wozu eigentlich ?

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weitere Verschlechterungen
Wenn eine Person nicht zahlen kann (schwere Krankheit, kein Einkommen) steht die andere Person fuer die Mietzahlungen bereit.
Zusaetzlich am Ende der Mietzeit und vielleicht zwischendrin fuer die Kosten der Renovierungen.
Zusaetzlich fuer die Mieterpflichten wie Strassenreinigung, Schneeraeumen, Treppenhausreinigung, Gartenpflege (je nach Vetrag) kann sich der Vermieter verschlechtern wenn nur eine Person das alles erledigen muss und die zweite Person sich „verdrueckt“.
Die Kaution wird im neuen Mietvertrag kaum geringer sein, denn das Risiko an der Immobilie bleibt. Die Mieter sollten sich um die Uebertragung des Kautionsanteils einigen.
Ausziehen kann eine Person jederzeit, die Mietvertragspflichten dieser Person bleiben erstmal bestehen bis zum neuen Vertrag.

Ja, aber wie du sagtest,

Und wenn der Ausziehende zahlungskräftiger ist, dann wird sich der Vermieter an ihn halten. Kündigen kann er zusätzlich auch noch, wie wir aber wissen, kann sich das schon noch eine Weile hinziehen, bis der sture Mieter tatsächlich auszieht.

Wenn der Vermieter sagt, dass es nicht ginge, dass eine Person aus dem MV entlassen wird, lügt er dann und spekuliert auf eine Mieterhöhung?

Oder hat er tatsächlich keine Ahnung, dass man eine Zusatzvereinbarung treffen kann, die alle drei Vertragsparteien unterschreiben, in der eine aus dem MV entlassen wird.

Wurde er auf diese Möglichkeit hingewiesen oder ihm vielleicht sogar ein entsprechendes Formular geschickt, dass man nur noch unterschreiben müsste?

Das bezog sich auf

Es ist schon möglich, wenn alle Beteiligten sich einig sind.

Wenn er damit nicht einverstanden ist, dann ist das aus seiner Sicht nicht möglich. :wink:

Das birgt drei Pronbleme:

  1. Komplettkündigung und Neuvetrag mit dem Ex-Freund könnte genutzt werden, um:
  • doch nicht dem Ex die Wohnung wieder zu geben, sondern einem neuen Mieter, der dem Vermieter besser passt oder mehr zahlt
  • beim Neuvertrag Änderungen unterzubringen (mehr Miete, höhere Kleinreparaturen,…)
  1. Entlassung eines Mieters bedeutet auch, dass nur noch eine Person für Zahlungen zuständig ist.
  2. Offenbar wollen weder Vermieter noch Ex-Freund an einer vernünftigen Lösung teilnehmen.
    Beim Vermieter evtl. aus Unwissenheit - man weiß es nicht.

Das eine hat mit dem anderen genau gar nichts zu tun.
Gruß
damals

Die Personen haben den Mietvertrag gemeinschaftlich gekündigt. Deswegen ist auch nur eine Kündigung durch die beide möglich.