Mietvertrag rückwirkend unterschreiben

Hallo,

wenn das Bafög Amt einen Nachweis für den Wohnungszuschuss will, wenn man in einer WG lebt;

Angenommen man hat damals einen mündlichen Untermietvertrag abgeschlossen und nichts schriftliches, wohnt aber schon ein paar Monate in dieser WG.

Kann man einen schriftlchenMietvertrag rückwirkend abschließen?

Mfg

Servus,

Kann man einen schriftlchenMietvertrag rückwirkend abschließen?

was meinst Du, in wie vielen Büros noch Nadeldrucker und das Postleitzahlenbuch mit vierstelligen Postleitzahlen in Reserve gehalten werden? Sicher nicht wegen der Rückwirkung.

Man muss halt Obacht geben, wenn man einen Vertrag von 1985 mit einem Firmenstempel versieht, auf dem eine Faxnummer angegeben ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Jeder mündlich abgeschlossene Mietvertrag ist gültig. Dieser Mietvertrag kann und sollte aber auch schriftlich fixiert werden. Das erspart beiden Vertragspartnern möglichen Ärger.

Deshalb ist es kein Problem, den schriftlichen Vertrag auch noch jetzt abzuschließen. Man sollte aber nicht bei der Unterschrift das alte Datum nehmen.

Hallo,

was genau will das BAföG-Amt von Dir haben?

  • … einen Vertrag mit dem Vermieter oder reicht einer mit der WG?

  • … eine schriftliche Bestätigung des mündlichen Vertrages? - Dann mit neuem Datum

  • … den schriftlichen Vertrag, den Du nur beim letzten Termin nicht dabei gehabt hast?

Das kannst Du vielleicht den Richtlinien des BAföG-Amtes entnehmen oder Du fragst Kommilitonen nach deren Erfahrungen.

Viel Erfolg

Thomas

es geht um eine schriftliche bestätigung des mündlichen vertrages. Sollte man dann mit aktuellem datum unterschreiben, aber im vertrag dann festhalten, dass der vertrag vor paar monaten begonnen hat?

mfg

Hallo,
wenn das dann ausreicht, Deinen Zuschuss für die gesamte Zeit zu erhalten, wäre das dann wohl die sauberste Lösung für alle Beteiligten.
Freundliche Grüße
Thomas

1 Like

Hallo Onurk,

einen Mietvertrag kann man selbstverständlich auch nachträglich schriftlich abschließen.
Es wird jedoch das aktuelle Datum eingesetzt.
Wegen der Kündgungsfristen (verlängern sich ggf. nach einigen Jahren staffelweise) würde ich hier darauf achten, das als Mietbeginn das Einzugsdatum eingesetzt wird!

Viel Glück wünscht Kitty2013

Den Nachweis für das BaföG-Amt könnte man auch ohne Mietvertrag , etwa durch entsprechende Bescheinigung des Hauptmieters, beibringen :smile:

G imager

was noch niemand erwähnt hat…
… wie genau soll denn der zu unterschreibende mietvertrag aussehen?

ein mündlicher mietvertrag bedeutet erstmal, dass alles so geregelt ist wie im gesetz vorgesehen. unter anderem: nebenkosten sind inclusive, renovierung muss der VERmieter vornehmen etc.

wenn der mieter nun was anderes unterschreibt, ist er unter umständen wesentlich schlechter dran als vorher. oder umgekehrt der vermieter, wenn mündlich BEWEISBAR was anderes abgemacht war.

Moin, wer soll es merken wenn ihr den Mietvertrag rückdatier? Nur sollten die beteiligten sich einig sein.

Gruß connection