Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt: Darf der Vermieter noch während der restlichen wohnhaft des Mieters sanieren?

Hallo,
angenommen ein Vermieter kündigt seinem Mieter wegen Eigenbedarf.
Darf der Vermieter während der Zeit, in der der Mieter noch im Haus ist, schon mit der Sanierung (Dämmung, neue Fenster, …) beginnen? Eine Ankündigung der Maßnahmen ist im Übrigen gegeben (mit drei Monaten Vorlauf).

Vielen Dank für eure Antworten.

Viele Grüße
Nickn4m3

Tach,

wäre ich Mieter, würde ich eventuell einen Härteeinwand formulieren.
Man müsste abwägen, ob eine Modernisierung wirklich einem Mieter zuzumuten ist, wenn dieser daraus keinen Nutzen ziehen können wird.
Man wird prüfen, ob ein Aufschub möglich ist. Es wären ja auch andere Wohnungen betroffen, oder? Dann kann man kaum wirtschaftlich (oder auch technisch) eine einzelne Wohnung aussparen.
Wäre es aber der einzige Mieter, dann müsste man wohl stark bezweifeln, dass die Maßnahme kurz vor dem Auszug angemssen ist und nicht einzig und alleine dem Vermieter Vorteile und dem Mieter Nachteile bringt.

Solange der Vertrag noch läuft und der Mieter seine Miete zahlt, ist er Besitzer der Wohnung und darf bestimmen, was darin geschieht und was nicht.

Was meinst du eigentlich mit „der restlichen wohnhaft“?
Meintest du tatsächlich „der restlichen Wohnhaft“??

:smiley:

Besitzer ja, ein Rechtsfreier Raum ist das dann aber noch lange nicht, vor allen da dieser ja nur Besitzer nicht aber Eigentümer ist.