Morgen,
mal angenommen es wird ein Mietvertrag zum mit Beginn des 15ten des Monats abgeschlossen.
Wann müsste man in diesem Monat die Miete zahlen, zum 1ten oder 15ten?
Danke&Gruß
Morgen,
mal angenommen es wird ein Mietvertrag zum mit Beginn des 15ten des Monats abgeschlossen.
Wann müsste man in diesem Monat die Miete zahlen, zum 1ten oder 15ten?
Danke&Gruß
Moin,
so wie es vertraglich vereinbart wurde. Einfach mal im Mietvertrag nachsehen.
vnA
Moin,
so wie es vertraglich vereinbart wurde. Einfach mal im
Mietvertrag nachsehen.vnA
Es steht der Übliche Passus drin, fällig bist zum dritten Werktag.
Aber der beginnt erst am 15ten - daher nicht ganz klar… oder?
Moin,
vom 15. - zum Monatsende muss natürlich Miete bezahlt werden. Wenn im Vertrag steht, dass diese erst am 3. Werktag fällig ist, dann ist das so.
Um aber nicht gleich mit dem VM Krach zu bekommen, würde ich einfach mal nachfragen.
Gruss
vnA
Hi,
das bedeutet von der Logik her, dass man jeweils eine halbe Miete im Nachhinein und die andere Hälfte im Voraus bezahlt. Also 15.01-14.02 bezahlt am 03.02.
Nach http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html
ist die Miete eigentlich im Voraus zu bezahlen.
Ansonsten könnte man zur Vereinfachung nachträglich schriftlich vereinbaren, dass die Miete jeweils am 15-18. bezahlt wird.
Falls es finanziell möglich ist, könnte man zur nächsten Fälligkeit auch 1,5 Mieten bezahlen und liegt dann wieder im monatlichen Turnus.
Ich sehe es wiw vnA, einfach mal reden.
TM
Hallo,
ich würde die erste Miete - für den ersten halben Monat - zum Mietbeginn bezahlen, danach jeweils am Monatsanfang für den kommenden Monat.
Bei Mietbeginn im Februar also zum 15.02. eine halbe Monatsmiete, dann zum jeweis Monatsanfang (März, April, Mai,…) die volle Monatsmiete.
Wie wäre es mit einem klein Gespräch mit dem Vermieter über diese Unklarheit?
Grüße von
Tinchen
IANAL
muss im Mietvertrag stehen.