Hallo!
Nach einem Unfall mit Fremdverschulden steht doch dem Geschädigten für den Nutzungsausfall ein Mietwagen zu.
„Eine Klasse tiefer als das beschädigte Fahrzeug“ - ist das nur eine Faustregel oder ist es juristisch bindend?
Und wo kann man dann einsehen, welcher Klasse ein Fahrzeug überhaupt zugehörig ist? Auf den Webseiten der Mietwagenfirmen ist da für mein Verständnis keine einheitliche Struktur zu erkennen.
Wieviele Klassen liegen z.B. zwischen einem Nissan Micra und einem Opel Astra oder zwischen einer A-Klasse und einem Toyota Verso?
In der Hoffnung auf Euren Rat
Gruß
Hans