Mietwagen nach Unfall

Hallo!

Nach einem Unfall mit Fremdverschulden steht doch dem Geschädigten für den Nutzungsausfall ein Mietwagen zu.
„Eine Klasse tiefer als das beschädigte Fahrzeug“ - ist das nur eine Faustregel oder ist es juristisch bindend?

Und wo kann man dann einsehen, welcher Klasse ein Fahrzeug überhaupt zugehörig ist? Auf den Webseiten der Mietwagenfirmen ist da für mein Verständnis keine einheitliche Struktur zu erkennen.
Wieviele Klassen liegen z.B. zwischen einem Nissan Micra und einem Opel Astra oder zwischen einer A-Klasse und einem Toyota Verso?

In der Hoffnung auf Euren Rat

Gruß
Hans

Hallo!

Das mit der " eine Klasse niedriger" meint etwas anderes.

Man kann so einen 15% Abzug der VS vermeiden, den sie ansetzt für Einsparung durch geringere Abnutzung des eigenen PKWs  während der Werkstattzeit !
Der Abzug ist aber sowieso rechtlich umstritten.

Und die Klassen (A-L) gehen nach der „Sander/Danner/Küppersbusch-Tabelle“ für Nutzungsentschädigung wenn PKW tageweise ausfällt.
Dort ist jeder PKW in einer der 7 Klassen eingruppiert.
http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.htm…

Und das nimmt man dann auch Vergleich beim „gleichwertigen Mietwagen“ bzw. wie oben erklärt beim nächst kleineren.

MfG
duck313

Hallo,

nach meinen Unterlagen wird nach KW unterschieden:

Gruppe 1 - 37 kw = Nutzungsausfall pro Tag 23 €
Gruppe 2 - 44 kw = 29 €
Gruppe 3 - 55 kw = 35 €
Gruppe 4 - 74 kw = 38 €
Gruppe 5 - 81 kw = 43 €
Gruppe 6 - 90 kw = 50 €
Gruppe 7 - 125 kw = 59 €
Gruppe 8 - 142 kw = 65 €
Gruppe 9 - 155 kw = 79 €
Gruppe 10 - ab 156 kw = 119 €

Was für einen Mietwagen bezahlt wird sollte man beim gegnerischen Versicherer erfragen.

Gruß Merger