Hi,
ich wohne seit 13 Jahren in einer Wohnung, was bis vor kurzem eine Wohngemeinschaft gewesen ist und ich nun alleiniger Hauptmieter bin.
Da wir noch einen sehr alten Mietvertrag haben, welcher immer nur namentlich umgeschrieben wurde und die Wohnung in vielen Bereichen einen nicht mehr ganz „zeitgemäßen Standard“ hat.
Haben wir somit auch noch eine sehr gute Kaltmiete von ca. 6,00 € pro m² im Monat.
Zwei Zimmer sind jeweils ausgestattet mit einem Teppichboden, dessen Alter über 15 Jahre hat. In der Küche befindet sich in ein PVC-Boden der mittlerweile 20 Jahre alt ist.
Sämtliche Bodenbeläge von den Räumlichkeiten sind Bestandteil der Wohnung und Mietsache. Ich möchte diese erneuern lassen mit einer möglichsten geringen Eigenbeteiligung der Kosten.
Bei der Hausverwaltung habe einen schriftlichen Antrag auf Austausch des Bodenbelags gemäß § 535 Abs. 1 BGB gestellt. Im Kontext das der Vermieter dazu verpflichtet ist, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Da die Nutzungsdauer von Bodenbelägen naturgemäß begrenzt, und es ist notwendig, dass nach einer gewissen Zeit eine Abnutzung eintritt, die den ursprünglichen Zustand beeinträchtigt.
Vor ein paar Tagen waren die Hausverwaltung und der Vermieter zur Vor-Ort Begutachtung bei mir zu Hause gewesen. Diese hatten sich in meinen Räumlichkeiten umgeschaut und waren der ersten festen mündlichen Meinung gewesen, dass diese nicht komplett ausgetauscht und erneuert werden auf Kosten des Vermieters. Gerade nicht wenn wir von einer monatlichen Kaltmiete von 6 € pro m² sprechen. Mit dem § 535 Abs. 1 BGB konnte nichts angefangen werden und es gäbe keinen Anspruch dafür. Die Hausverwaltung bzw. der Vermieter wären schon bereit die Bodenbeläge auszutauschen. Allerdings müssten die Kosten auf mich als Mieter umgelegt werden in Form einer Mieterhöhung. Ein Angebot und Vorschlag soll ich die kommenden Tage von der Hauverwaltung bzw. dem Vermieter erhalten.
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Wie ist Eure persönliche Einschätzung bis jetzt zum o.g. Fall und Stand?
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Darf der Vermieter die Kosten zum Austausch des Bodenbelags auf mich umlegen in Form einer Mieterhöhung der monatlichen Kaltmiete?
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In welchem Rahmen darf er, dass tun, gibt es dafür Unter-, Obergrenzen oder ist dies ein reiner Ermessensspielraum, den er selbst festlegen kann?
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Sollte der Vermieter die o.g. Probleme nicht beheben, darf ich dann eine angemessene Mietminderung vornehmen im Einklang mit meinem Recht auf eine angemessene Wohnnutzung gemäß § 536 BGB.
Besten Dank