Mietwohnung: Bohren in den Boden

Hallo,

darf man in einer Mietwohnung generell auch in den Boden bohren um beispielsweise Mobiliar zu befestigen. In Decken und Wände ist dies ja üblich und erlaubt.

Wichtig: Es wird in den Estrich/Beton/Untergrund gebohrt; der Teppich darüber wird mieterseits verlegt und muss bei Auszug entfernt werden; im Rahmen des Auszugs würden dann auch die Löcher mit geeignetem Material „gestopft“.

Zulässig oder bedarf dies der Abklärung mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung?

Danke und viele Grüße!
Volker

Unbedingt vorher abklären
Hallo Volker,

anders als bei Innenwänden, wo die Beschaffenheit der Wand recht gut nachvollziehbar ist, ist das beim Boden nicht.

Möglicherweise ist eine spezielle Trittschalldämmung im Boden eingebaut, die durch die Verschraubung außer Kraft gesetzt wird. Oder hat es gar eine Fußbodenheizung.

D.h. es geht hier nicht nur um geringfügige bauliche Veränderungen (wie z.B. mit 2 Schrauben ein Badschränkchen mit Spiegel aufzuhängen), sondern um einen evtl. problematischen technischen Eingriff.

Gruß

Stefan