Mietwohnung: Darf man tagsüber im Keller schlafen?

Hallo!

Da ich zur Zeit Nachtschicht habe und ich zudem noch an einer sehr lauten Straße wohne, kam mir neulich die Idee, tagsüber in meinem Kellerraum zu schlafen. Doch gestern wurde ich unsanft von meinem Vermieter geweckt, der plötzlich in meiner Kellertür stand und behauptete, dass das nicht erlaubt sei.

Hat er damit recht?

Hallo

also ich kenn mich zwar da nicht so aus, aber du hast ja in deinem mietvertrag die wohnung, den keller, vieleicht eine garage, etc gemietet. und wo du schläfst müsste eigentlich egal sein.

du hast Recht!!!
… also jedenfalls ungefähr mit dem ersten Viertel deiner Aussage…

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Ich bin mir rechtlich auch nicht sicher. Könnte mir aber vorstellen, dass das tatsächlich nicht erlaubt ist. Grund: zu wenig Licht, zu wenig Frischluft, nicht als Wohnfläche, resp. Schlafzimmer bezahlt. Sonst könnte man ja auch Untermieter einquartieren.

Gruss  - Heidi

Hallo

Da ich zur Zeit Nachtschicht habe und ich zudem noch an einer sehr lauten Straße wohne, kam mir neulich die Idee, tagsüber in meinem Kellerraum zu schlafen. Doch gestern wurde ich unsanft von meinem Vermieter geweckt, der plötzlich in meiner Kellertür stand und behauptete, dass das nicht erlaubt sei.

Ich frage mich, ob der Vermieter plötzlich in der Kellertür seiner Mieter stehen darf, und ob das nicht Hausfriedenbruch ist.

Zum Thema ‚schlafen im Keller‘ gibt es ein Gerichtsurteil. Da hatten die Leute allerdings regelmäßig im Keller geschlafen, dort Heizungen aufgestellt usw. So ganz passt der Fall also nicht.

Zitat:
"Was ist in Kellerräumen erlaubt? Faustregel: Die Störungen, die durch Geräusche und Gerüche für Mieter und Nachbarn entstehen, dürfen nicht größer sein, als dies bei der bestimmungsgemäßen Nutzung des Kellers der Fall wäre, z.B. beim Lagern oder Hervorholen von Gegenständen. "

http://www.vermieter-ratgeber.de/mietrechtsurteile/i…

Also, man sollte im Keller anscheinend nicht laut schnarchen.
Und vielleicht sollte man die Tür irgendwie so verschließen, dass da nicht die Vermieter einfach reinkommen können.

Ich denke, ab und zu im Keller schlafen, da kann niemand was dagegen sagen.

Viele Grüße

Hallo,

natürlich kann man in einem zur Mietwohnung gehörenden Keller schlafen,denn wie man seine angemieteten Räume nutzt,ist nicht Sache des Vermieters.

Die Frage ist allerdings wie der Vermieter in den Kellerraum rein gekommen ist…darüber würde ich mir weitaus mehr Gedanken machen…

Morgen,

nein den ist nicht so, es gibt dazu Bauordnungen die Besagen wie man Räumen nutezne dafr und wie nicht, so sind für zum Wohnen Nutzbare Räume mit Mindeststandarts der Belüftung, Licht Raumhöhe ect. einzuhalten.

Untervermietung muß genehmigt werden (kein Text)
!

Moin,

dies bezieht sich doch aber auf eine dauerhafte Nutzung als Wohnraum, aber nicht für eine vorübergehende Notlösung.

Gruß Volker

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Und er hat doch recht
Hallo

Wenn der Kellerraum nicht als Wohnraum vermietet wurde, dann ist davon auszugehen, dass baurechtlich eine Wohnnutzung nicht zugelassen ist.
Wie man als Mieter oder Vermieter damit umgeht, ist aber wieder eine andere Sache. Als Vermieter wüsste ich besseres zu tun, als mich mit einem Mieter anzulegen nur weil der sich gern selbst gefährden möchte … soweit er das nicht so tut, dass ich unbedingt etwas davon mitbekommen müsste :wink:

Was im Mietrecht Wohnraum heisst, wird im Baurecht Aufenthaltsraum genannt.
Im Wiki ist das mit weiterführenden Links recht gut dargestellt
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsraum

Wem das eigene Leben lieb ist, der sollte sich in Nicht-Aufenthaltsräumen nicht länger aufenthalten als nötig, weil Nicht-Aufenthaltsräume u.A. keinen 2. Rettungsweg aufweisen müssen. Es dürfte recht unangenehm werden, im Schlaf durch ein Feuer im Keller eingesperrt zu werden.

Grüsse Rudi

Hallo,

gemeinhin wird der Kellerraum zusammen mit den anderen Räumlichkeiten im
Wohnraum-Mietvertrag
aufgeführt.
Somit ist die Nutzung zunächst einmal ausschließlich Sache des Wohnungsmieters.

Ob ich da unten jetzt 8 Stunden mein Fahrrad zerlege und zusammenbaue oder penne,ist erstmal ganz alleine mein Bier.

P.S.
Und diesen Dummfug von 2.Fluchtweg und ähnlichen Quatsch…nützt gar nix…
Dazu ein reales Erlebnis…eine offiziell so genehmigte Kellerwohnung mit 2.Fluchtweg durch die Fenster (Notleiter bis zum Bürgersteig hoch).
Nützt aber gar nix,wenn man keine Rückstauventile bei der Baugenehmigung fordert…
Denn bei einem Starkregen kam das Wasser durch die Toilette im Bad (und den Duschablauf) in die Wohnung…wäre man zu dem Zeitpunkt am Schlafen gewesen,wäre man abgesoffen…

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Neben dem Privatrecht (Mietvertrag) und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, gibt es auch noch das öffentliche Recht.
Und dort steht halt nun mal geschrieben, dass Kellerräume keine Aufenthaltsräume sind und daher auch nicht als solche genutzt werden dürfen. Das einmalige Schrauben am Fahrrad ist etwas anderes als das dauernde Schrauben an dem Ding. So wie ein einmaliges Schlafen im Keller etwas anderes ist als die Einrichtung einer Bettstatt und das regelmäßige nächtigen darin.

Abgesehen von der offensichtlichen Nichtbeachtung einschlägiger DIN-Vorschriften in der Kellerwohnung ist das Vorhandensein eines 2.Rettungsweges nicht gleichbedeutend mit „Ewigem Leben“

vnA

Hallo,

Komisch nur,das sich die „Öffentliche Verwaltung“ selbst nicht dran hält…

Aufenthaltsräume für Kantinenpersonal,Putzfrauen oder Haustechniker im 2 oder noch tiefer gelegenen Kellergeschoß (OHNE Fenster und 2.Fluchtweg) kann ich dir zur genüge zeigen…

Missstände bei anderen, ist aber nicht wirklich eine gerichtlich anerkannte Entlastung im Strafverfahren.

vnA