Mietwohnung Makler

Hallo,

wenn man bei E-Bay Kleinanzeigen eine Mietwohnung fidet und auf die Provisionsforderung eingeht bekommt man ggf. einen Besichtigungstermin. Kommt es dann zur Besichtigung, wird die leere Wohnung gezeigt und Einem bestätigt, dass man auf Grund der angebotenen Provision in die engste Auswahl kommt, wenn nicht sogar der Favorit ist. Für den Mietvertrag soll ein Termin angeraumt werden, an dem bei Unterzeichnung nun die Provision fällig wäre. Aber: woher weiß der Mietinteressent, ob es sich bei dem vermeintlichen Makler wirklich um einen vom Eigentümer bzw. der Hausverwaltung beauftragten Makler handelt? Zumal der Name des Maklers auch nicht im Internet zu finden ist? Und wenn dann ein Termin zur Mietvertragsunterzeichnung feststeht, woher weiß der Mietinteressent, ob der Mietvertrag wirklich von der entsprechenden Hausverwaltung ist?

Danke!

ich Antworte da mal nicht dircket darauf, sondern stelle ein Zitat ein

Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten

https://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/BJNR017470971.html §2 1a

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Jo, und das heißt im Klartext auch:

Wenn ich einen Makler beauftrage, für mich eine Wohnung zu suchen, der sich daraufhin umhört, und eine passende Wohnung für mich findet, dann zahle ich.

Wenn der Makler eine Wohnung bereits in seinem Angebot hatte (und z.B. auf Ebay anbietet), bevor ich mich für diese interessiere, dann zahle ich keine Provision.

Das Gesetz ist da auch knallhart:
Falls Provision zu zahen ist, dann erst nach Zustandekommen des Mietvertrags, nicht vorher. Auch kein Vorschuss. Und falls in irgendwelchen Verträgen etc. was anderes vereinbart wird, ist das ungültig.

Fazit: Der Provisionszahliung zustimmen, Wohnung mieten, bei Aufforderung zur Zahlung der Provision auf das Gesetz verweisen, und ggf. vorher gezahlten Bestech Vorschuss zurück fordern.
Wichtig dabei: Screenshot von Ebay und Kontaktaufnahme gut aufbewahren, zum Nachweis, dass das Angebot vorher bereits bekannt war.

Die Antwort geht an der Frage vorbei! Es geht weniger um die Provision an sich, als vielmehr um die Sicherheit keinem Betrüger auf den Leim zu gehen! Außerdem wurde der „Makler“ nicht vom Wohnungssuchenden beauftragt.

Moin,

ein Mietvertrag kommt nicht mit der Hausverwaltung zustande, sondern mit dem Eigentümer des Mietobjektes. Und dass ein seriöser Makler bei ebay-Kleinanzeigen inseriert, halte ich für ausgeschlossen.

Gruß
Ralf

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Ja, aber der Vermittler/Makler hatte erwähnt dass die Hausverwaltung z.Zt. im HomeOffice arbeitet. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass es keine Hausverwaltung gibt, sondern der Vermittler/Makler direkt für den Eigentümer tätig ist…

Hi

wenn der Makler im Auftrag für den Eigentümer unterwegs ist, kann er dir sicher den Makler-Vertrag vorlegen. Wenn der Eigentümer von nichts weiß … kann er das nicht.

Das gibt es gar nicht so selten. Mir hat auch schon ein „Makler“ eine Wohnung vermitteln wollen, für die er keinen Auftrag hatte… ich bin nur durch Zufall drauf gekommen, weil der Eigentümer selber mit nur zum Teil identischen Fotos bereits auf einem anderen Medium inseriert hatte.

Im Endeffekt hatte der „Makler“ sich als „Interessent“ auf dessen Anzeige beim Vermieter die Wohnung angesehen, dabei weitere Fotos („für meine Frau“) gemacht und dann eigenständig auf einem anderen Medium als „Vermittler“ inseriert, wovon der Vermieter allerdings nichts wusste … bis ich ihm das sagte - er war not amused

Gruß h.

Makler ist ein Beruf - Vermittler hingegen… da fallen mir eher Namen wie Sauter ein.

Gruß
Ralf

Hallo,

dem würde ich widersprechen. Inzwischen ist Ebay Kleinanzeigen ein sehr wichtiger Markt, man findet dort teils mehr, als bei den großen kostenpflichtigen Portalen.
Ein guter Makler inseriert überall, wo nennenswert Interessenten suchen.

Gruß,
Paran

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Hallo,

Termin mit dem Eigentümer oder dem „Makler“?
Den Mietvertrag kann nur der Eigentümer unterschreiben oder ev. eine entsprechend bevollmächtigte Verwaltung, nicht der Makler. Außerdem wird dabei nur die Kaution direkt fällig, berechtigte Maklergebühren zahlt man normalerweise einige Zeit nach Abschluss der Verträge per Überweisung.
Was Du beschreibst kommt mir arg seltsam vor, erkundige Dich nach dem Eigentümer (z.B. bei Nachbarn) und kontaktiere diesen oder die Hausverwaltung.

Gruß,
Paran

Genau und wenn einer Geld für eine Wohnung aus seinen bestannt von dir will, dann ist er ein Betrüger.

Ich nicht, gibt dort sehr viele anzeigen für Wohnungen und Immobilien.