Hallo zusammen,
angenommen, in der Küche einer neu gemieteten Wohnung gibt es nur einen Kaltwasseranschluss. Darf der Vermieter die Anschaffung und Montage eines Warmwassergerätes ablehnen und auf den Mieter abwälzen? Muss das dann im Mietvertrag stehen?
Im Netz finde ich nur Informationen zur Reparatur eines vorhandenen Gerätes.
Grüße
Dirk
Moin,
die Wohunung ist gemietet wie gesehen, er Vermieter beruft sich zu recht auf den Vertrag.
Verhandeln könnte man zwei Möglichkeiten: Vermieter installiert und erhöht dafür die Miete oder Mieter installiert und beklagt sich nicht mehr.
Gruß
Ralf
Modernisierung nach BGB 555 Nummer 4, 8% höhere Jahresmiete.
Ein 5-Liter-Speicher kostet in hoher Qualität rund 160€, zuzüglich vielleicht 80€ Montage. Das wären dann 19,20€ mehr Miete im Jahr.
Danke für eure Antworten.
Grüße
Dirk
Er darf nicht ablehnen, er muss die Kosten dafür aber auch nicht übernehmen. Das gerät gehört dann dir und darfst es bei Auszug mitnehmen. Du könntest aber auch mit dem VM verhandeln ob er bei Übernahme etwas dafür bezahlt. Aber meist brauchst du den nicht mehr, weil Küchen ohne WW selten sind.
Ein 5 Liter-Kleinspeicher mit 2 kW mit zugehöriger Armatur, montiert unter der Spüle kostet wenig und ist schnell angebracht… Wenn gewünscht könnte man auch über der Spüle an der Wand ein Kochendwassergerät anbringen. an deren Gerätearmatur hat man dann Kalt und bei Bedarf auch warm/heiß.
Das bietet sich an wenn nur ein Kaltwasserhahn aus der Wand über der Spüle kommt.
MfG
duck313