Hallo aus Bernburg,
das sehe ich als grenzwertige, zivilrechtliche
Angelegenheit, KEINE reine Mietrechtssache.
In Deutschland herrscht noch Vertragsfreiheit, d.h.
jeder kann mit jedem fast alles Vereinbaren. Persönlich
halte ich die Kopplung einer verbindlichen Mietzusage an
die Selbstauskunft für sittenwidrig! Ob das im
Prozessfall jeder Richter genau so sieht hängt von seinem
persönlichen Erfahrungen und seinem momentanen
Gerechtigkeitsbild zusammen. Richter entscheiden
„unabhängig“ und nach Aktenlage.
Ich würde auf KEINEN Fall diesen Vertrag unterschreiben!
Es heißt zwar das ein mündlicher wie ein schriftlicher
Vertrag gilt, im Prozessfall entscheidet ein Richter
immer nach Aktenlage, d.h. war belegbar ist,
unterschriebenes ist belegt.
Ob und wie viel der vermeintliche Vermieter
Schadensersatzforderung stellt, sowie deren Höhe ist von
der Wohnungsgröße, dem derzeitigen Wohnungsmarkt,
eventuellem massenhaftem Leerstand uva. Abhängig.
Genaueres kann nur vor Ort entschieden werden. Die
Vertretung des örtlich zuständigen Mietervereins ist in
diesem Fall sinnvoll. Die Mitgliedschaft im DMB gilt
deutschlandweit.
Als erstes würde ich eine Vorsorgekündigung mit
Einschreiben Rückschein (damit was belegbares für einen
mögliches Richter vorhanden ist), sofort dem
vermeintlichen Vermieter postalisch, NICHT per eMail,
schicken, für den schlimmsten Fall mit max. drei
Monatsmieten rechnen und diese ansparen. Werden die nicht
verlang, wird davon eine Schiffsreise o.a. erholsame Zeit
gemacht.
Sollte ein Gericht Sie verurteilen zu zahlen ist es immer
sinnvoll monatlich diese Wohnung von außen zu
besichtigen, um festzustellen ob diese vermietet wurde,
weil dann die Zahlung sofort eingestellt wird und sogar
Rückabwicklung bereits gezahlter Beträge möglich ist.
LG vom Bernburger
Hallo,
Ich wollte vor ein paar Wochen zum 1.6. eine Wohnung
anmieten.
Ich habe dem Vermieter mein anhaltendes Interesse
mitgeteilt.
Dieser bat mich daraufhin per E-Mail, eine
Selbstauskunft
auszufüllen in der unter anderem folgende Klausel nebst
genauen Angaben zum Objekt, Mietbeginn und Kosten
stand:
„Ich möchte u.g. Wohnung verbindlich anmieten.“
Sonst enthielt die Selbstauskunft nichts, was darauf
hindeuten
könnte, dass ich mich bereits zur Anmietung
verpflichte. Der
Mietvertrag war auch an diese Mail angehängt.
Ich habe (nur) die Selbstauskunft ausgefüllt und
unterschrieben eingescannt wieder per E-Mail
zurückgeschickt,
im Glauben, dass nur nochmal mein Interesse an der
Wohnung und
meine persönlichen Daten festgehalten werden sollten
(diese
Lagen dem Vermieter bis dahin noch nicht vollständig
vor).
Es hatte sich aber unterdessen ergeben, dass ich nun in
eine
andere Stadt ziehen werde und ich deshalb die
betreffende
Wohnung nicht mehr anmieten möchte. Nachdem ich dies
dem
Vermieter mitteilte, erhielt ich als Antwort, dass ich
bereits
einen Mietvertrag abgeschlossen hätte und verpflichtet
wäre
den Mietvertrag zu unterschreiben.
Ich weiß inzwischen, dass Mietzusagen bindend sind. Ich
frage
mich nun aber folgendes:
- Habe ich tatsächlich eine Mietzusage gemacht? Die
Formulierung und die Tatsache, dass es sich um eine
Selbstauskunft handelte, haben mich es nicht als solche
erkennen lassen.
- Ist es überhaupt erlaubt in dieser Weise
Selbstauskunft und
Mietzusage zu kombinieren?
3. Mit welchen Schadensersatzforderungen habe ich ggf.
zu
rechnen?