Mietzuschlag bei Haustierhaltung?

Mal angenommen, eine Wohnungsgenossenschaft verschickt Briefe an alle Mieter, in denen Folgendes steht:

  • Wenn Sie eine Katze halten, kostet das ab sofort 15€ mehr Miete.
  • Jede weitere Katze kostet 10€.
  • Sie müssen eine DNA-Analyse erstellen lassen und uns das Ergebnis zusenden.
  • Sie müssen eine Bestätigung der Hausratversicherung vorlegen, daß die Katze mitversichert ist.
    (=Ohne HV keine Tierhaltung!)
  • Sie müssen uns ein Foto ihrer Katze geben.

    Ist sowas zulässig bzw. verbindlich?

[verschoben von Deutsche Sprache vom www Team]

N E I N !

Und Katzen in Hausrat-VS ? Das ist entweder ein Schreibfehler oder zeigt die völlige Unkenntnis der Wohnungsgesellschaft (was man ja kaum glauben mag).

Hausrat ersetzt Schäden an eigenen Sachen durch Brand, Wasserschaden, Einbruchsdiebstahl.

In der Privat-Haftpflicht sind Kleintiere beitragsfrei enthalten. Katzen ja, Hunde nicht !

Mietverträge darf man nicht einseitig verändern und mit Klauseln versehen, die vorher nicht vereinbart waren.

MfG
duck313

Hallo,
wenn das tatsächlich eine Wohnungs genossenschaft ist und du Genossenschafter bist könntest du ja den Beschluss zu dieser eigenartigen Maßnahme hinterfragen.

Mit der DNA der Katze wollen die wohl die Hinterlassenschaften kriminaltechnisch untersuchen. Da sitzt ein krankes Hirn im Vorstand.

Gruß
Bernd
(der auch mal Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft war und viel zu wenig dem Vorstand auf die Finger geguckt hat)

Mal angenommen du hast die Frage aus Langeweile erfunden. Das mit der DNA- Analyse ist an den Haaren herbeigezogen.

Jeder Tierhalter haftet für Schäden und Belästigungen seines Haustiers. Nur Kleintiere dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werfen. Eine einmal erteilte Erlaubnis ist aber verbindlich. Punkt.

Die er aber auch nicht pauschal verweigern darf. Und wenn Hund und/oder Katz weder den Hausfrieden stören noch die Wohnung bis aufs Mauerwerk zerlegen, ständig jaulen und bellen, das Treppenhaus verdrecken und das nicht nur mit Strassendreck, dann kann er die Genehmigung garnicht verweigern.
Und wenn sich oben geschilderte Verhaltensweisen der Tiere erst nachträglich herausstellen, dann kann der VM sehr wohl die Genehmigung zurück ziehen, bzw. die Abschaffung der Tiere verlangen und das geht auch mit den genannten Kleintieren. ramses90

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