Militärdienst in der Türkei trotz Elternschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite als Diplom-Psychologe in Lüneburg in einer Einrichtung für stationäre familienorientierte Drogentherapie, das heißt zu uns kommen hauptsächlich drogenabhängigen Eltern mit ihren Kindern, um 1. eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme nach SGB VI zu machen und 2.In Absprache mit dem jeweiligen Jugendamt ihre Erziehungskompetenzen so zu verbessern, dass sie das vollständige Sorgerecht wieder erlangen.
Es handelt sich hierbei um langfristige Prozesse, mitunter mehrere Jahre andauern.
Wir haben nun eine Familie, die akut gefährdet ist:
Es handelt sich dabei um einen 38-jährigen türkisch-stämmigen Vater von 4 Kindern (17,17,7,4). Dieser Mann ist 2006, polytoxikoman abhängig zu uns in die Einrichtung gekommen. Seine Ehefrau trennte sich von ihm kurz vor der Therapie und kam nicht in unsere Einrichtung.
Unser Klient steht nun vor dem Problem, dass er - aktuell auf der einen Seite nach deutschem Sozialrecht bei uns in einer stationären Wiedereingliederungsmaßnahme nach SGB XII ist, von seinem Jugendamt Auflagen hat, die regelmäßig in Hilfeplangesprächen überprüft werden und auf der anderen Seite vom türkischen Militär gezwungen wird Militätdienst abzuleisten. Es besteht eine Option die Militärzeit zu verkürzen, indem ein Betrag von 8.000 Euro bezahlt wird und 4 Wochen Dienst abgeleistet werden müssen.

Das Problem ist komplex:
-Ignoriert er die Forderung Militärdienst zu machen, verliert er die türkische Staatbürgerschaft und bekommt keine Aufenthaltsgenehmigung mehr, was wiederum zur Folge hat, dass er einen illegalen Status in Deutschland hätte.

-Es bleibt ihm keine andere Wahl als türkischen Militärdienst zu leisten, er soll aber gleichzeitig seine gesundheitlich/berufliche Reha machen und die Auflagen des deutschen Jugendamts erfüllen. Würde er auch nur die 4-wöchige Alternative wählen, würde er bereits gegen die Auflagen des Jugendamts verstoßen, was zur Folge hätte, dass die Familie getrennt würde.

Was wir bisher unternommen haben:
-Wir haben einen türkischen Rechtsanwalt beauftragt die Sache zu regeln, er hat 2.500 Euro bekommen und möchte jetzt, dass unser Klient nach Istanbul kommt, um Vorort die behördliche Seite zu regeln.
Wir befürchten, dass unser Klient sollte er nach Istanbul fliegen, inhaftiert wird, so dass diese Option nicht in Frage kommt.
-Wir haben ein Schreiben an den Bundespräsidenten aufgesetzt mit der Bitte um politische Hilfe
-Wir suchen Stiftungen, die den Ablösebetrag bereit stellen würden

Meine Fragen wären nun:
-Gibt es jemand der Erfahrung mit derartigen Fällen hat?
-Wo könnte man die Summe von 8.000 Euro auftreiben?Stiftung, Fond, Privatpersonen?
-Gibt es weitere Aspekte, die wir möglicherweise übersehen haben.

Da sein Aufenthaltstatus in 8 Wochen abläuft besteht ein nicht unerheblicher Zeitdruck.

Über Rückmeldungen, Hinweise und sonstige Unterstützung würde ich mich sehr freuen.

MFG
Dipl.Psych. Frank Metzner

Moin, moin.

Was sagt denn das Jugendamt zu dem Sachverhalt? Schätze das ist der Punkt an dem man primär ansetzen sollte. Es ist ja nicht so, dass den Auflagen aus Jux und Dollerei nicht nachgekommen werden würde, sondern auf Grund von staatsbürgerlichen Pflichten (auch wenn diesen in der Türkei nachgekommen werden muss).

Gruß Andreas

Hallo,

ich könnte mir vorstellen, dass ihr beim türkischen Konsulat weiterkommt wenn ihr das Problem dort ansprecht. Ansonsten hat der Mann keine Familienangehörigen? Türkische Mitbürger sind meines Wissens sehr hilfsbereit und besonders in der Familie. Ansonsten vielleicht bei DITIB anfragen. Das ist eine türkisch-islamische Union die da evtl. spendenmäßig auch weiterhelfen könnten.

LG

Hallo,

ich verstehe nicht, wie Sie auf die Summe von 8.000€ kommen?

  1. Es handelt sich um eine Summe von 5.400€.
  2. Man kann die Summe in Raten abzahlen.
  3. Wenn Gesundheitliche Bedenken vorliegen, muss man nicht Wehrdienst ableisten, man muss es nur Vorweisen.

Das alles kan man hier, in einem Türkischen Konsulat erfahren, von wegen nach Istanbul fliegen und so. Alle Infos kriegen sie hier auch.

Ihr Patient, hat Ihnen paar Lügen aufgetischt.

Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, dass die Türkische Armee einen Drogenabhängigen einzieht. Das ist wohl in allen Armeen der Welt ein Ausmusterungsgrund.
Gruß
Werner

Moin

-Ignoriert er die Forderung Militärdienst zu machen, verliert
er die türkische Staatbürgerschaft und bekommt keine
Aufenthaltsgenehmigung mehr, was wiederum zur Folge hat, dass
er einen illegalen Status in Deutschland hätte.

Was ist, wenn er sofort einen Antrag auf Einbürgerung hier, also deutsche Staatsangehörigkeit, stellt und die Begründungen, also seine nachvollziehbare schwierige Situation, beilegt?
Ich könnte mir vorstellen, dass bei einem schwebenden Verfahren, also dem Warten auf Einbürgerung, er nicht einfach ausgewiesen werden kann.
Gruß,
Branden

zunächst muss man den herren fragen wo er denn die letzten 20 jahre war?
denn jeder im ausland lebende männliche türkische staatsbürger hat die verpflichtung seinen militärdienst zu leisten. die erleichterung gegenüber den in der türkei lebenden türken ist, dass man gegen eine zahlung von eur 5.500,- den militärdienst auf drei wochen verkürzen kann.

diese regelung ist für jeden gültig der seinen 18. lebensjahr erreicht hat, also hätte der gute mann seinen dienst ja in den letzten 20 jahren erfüllen können.

es ist tatsächlich so, dass nur wenn gesundheitliche gründe gegen die erfüllung der milipflicht sprechen eine befreiung vom militärdienst erfolgen kann. dies kann wiederrum nur von einer kommission bestehend aus militärärtzen beschlossen werden.
sofern die militärpflicht nicht erfüllt werden muss, ist auch die zahlung der eur 5.500,- nicht nötig.

vg
pedro