Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite als Diplom-Psychologe in Lüneburg in einer Einrichtung für stationäre familienorientierte Drogentherapie, das heißt zu uns kommen hauptsächlich drogenabhängigen Eltern mit ihren Kindern, um 1. eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme nach SGB VI zu machen und 2.In Absprache mit dem jeweiligen Jugendamt ihre Erziehungskompetenzen so zu verbessern, dass sie das vollständige Sorgerecht wieder erlangen.
Es handelt sich hierbei um langfristige Prozesse, mitunter mehrere Jahre andauern.
Wir haben nun eine Familie, die akut gefährdet ist:
Es handelt sich dabei um einen 38-jährigen türkisch-stämmigen Vater von 4 Kindern (17,17,7,4). Dieser Mann ist 2006, polytoxikoman abhängig zu uns in die Einrichtung gekommen. Seine Ehefrau trennte sich von ihm kurz vor der Therapie und kam nicht in unsere Einrichtung.
Unser Klient steht nun vor dem Problem, dass er - aktuell auf der einen Seite nach deutschem Sozialrecht bei uns in einer stationären Wiedereingliederungsmaßnahme nach SGB XII ist, von seinem Jugendamt Auflagen hat, die regelmäßig in Hilfeplangesprächen überprüft werden und auf der anderen Seite vom türkischen Militär gezwungen wird Militätdienst abzuleisten. Es besteht eine Option die Militärzeit zu verkürzen, indem ein Betrag von 8.000 Euro bezahlt wird und 4 Wochen Dienst abgeleistet werden müssen.
Das Problem ist komplex:
-Ignoriert er die Forderung Militärdienst zu machen, verliert er die türkische Staatbürgerschaft und bekommt keine Aufenthaltsgenehmigung mehr, was wiederum zur Folge hat, dass er einen illegalen Status in Deutschland hätte.
-Es bleibt ihm keine andere Wahl als türkischen Militärdienst zu leisten, er soll aber gleichzeitig seine gesundheitlich/berufliche Reha machen und die Auflagen des deutschen Jugendamts erfüllen. Würde er auch nur die 4-wöchige Alternative wählen, würde er bereits gegen die Auflagen des Jugendamts verstoßen, was zur Folge hätte, dass die Familie getrennt würde.
Was wir bisher unternommen haben:
-Wir haben einen türkischen Rechtsanwalt beauftragt die Sache zu regeln, er hat 2.500 Euro bekommen und möchte jetzt, dass unser Klient nach Istanbul kommt, um Vorort die behördliche Seite zu regeln.
Wir befürchten, dass unser Klient sollte er nach Istanbul fliegen, inhaftiert wird, so dass diese Option nicht in Frage kommt.
-Wir haben ein Schreiben an den Bundespräsidenten aufgesetzt mit der Bitte um politische Hilfe
-Wir suchen Stiftungen, die den Ablösebetrag bereit stellen würden
Meine Fragen wären nun:
-Gibt es jemand der Erfahrung mit derartigen Fällen hat?
-Wo könnte man die Summe von 8.000 Euro auftreiben?Stiftung, Fond, Privatpersonen?
-Gibt es weitere Aspekte, die wir möglicherweise übersehen haben.
Da sein Aufenthaltstatus in 8 Wochen abläuft besteht ein nicht unerheblicher Zeitdruck.
Über Rückmeldungen, Hinweise und sonstige Unterstützung würde ich mich sehr freuen.
MFG
Dipl.Psych. Frank Metzner