MiLoG Fragen

Moin,

seit geraumer Zeit treibt mich folgende Frage um:
Ich beschäftige einen AN geringfügig für 8,84€ die Stunde. Da ich ein geiziger AG bin, wälze ich die pauschale Steuer auf den AN ab. Da die Steuer das Brutto senkt, bezahle ich meinem AN noch Mindestlohn oder nicht?oder gehört die Steuer schon zu den Abzügen und es wäre dann Netto halt weniger?
Diese Frage konnte übrigens in einem Expertenchat mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und einem Sozialversicherungsexperten nicht beantwortet werden. Ich habe auch schon die allwissende Tante Gugel befragt. Hier gibt es z.T. widersprüchliche Aussagen. Auf den Seiten des Zoll gibt es eine ziemlich dehnbare, nicht eindeutige Aussage, die aber tatsächlich in meine Richtung tendiert, dass der Mindestlohn unterschritten wird.

Wer kann mir belastbare Quellen geben?

Nicht, dass ich so ein AG wäre, aber ich würde gern Rechtssicherheit haben, sollten die Herren vom Zoll tatsächlich mal bei einem meiner Auftraggeber aufschlagen.

Data

Hat mit dem Mindestlohn erst mal nichts zu tun, den zahlst du ja. Die SV Pauschale ist per Gesetz durch den Arbeitgeber zu tragen.

Das einzige was man dem AN aufdrücken kann sind die 2% pauschalen Steuern, was allerdings so gut wie niemand macht (dürfte heute ohnehin schwer sein jemand für so wenig Geld zu finden).

Zusammenfassend:

  • Du musst Brutto, nicht Netto 8,84 € bezahlen
  • Du musst die SV Pauschalen als AG zahlen
  • Du kannst die 2% Steuer Pauschale dem AN aufdrücken, was ich aber für ziemlich asozial halte. Der AN wird dir nicht lange erhalten bleiben

Bist du dir sicher oder meinst du nur?

Genau darum geht es in meiner Frage. Nochmal für dich. Die pauschale Steuer als Abwälzung senkt das Brutto! Sie wird nicht vom Brutto abgezogen.
Darum bat ich um belastbare Quellen und nicht um Meinungen.

Data

Hi!

Ich fürchte, diese wird man erst nach einem Urteil haben.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die Pauschalsteuer Einfluss hat.
Zum Einen wird bei der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze und einer StKl VI die Summe noch mehr reduziert (ich weiß, dass es nicht dasselbe ist, aber als Argument finde ich das ziemlich stark), zum Anderen habe ich noch nie von derart fachlich versierten Zöllnern gehört, die über die Fähigkeit verfügen, so sehr ins Detail zu prüfen - oder, wie ein Vorsitzender beim LAG Stuttgart mal sagte: Das Erste, was die da lernen, ist das Schießen.

Viel Erolg bei der Suche und VG
Guido

Danke für deine Antwort. Ich glaube, du weißt, was ich meine.
Die Frage ist mir übrigens bei diesem Expertenchat durch den Kopf gegangen, als es darum ging, festzustellen, welche Lohnbestandteile zum Mindestlohn herangezogen werden können.
Ich weiß, dass die Fragestellung ziemlich abstrakt ist. Mich interessiert halt, wie man, Spitz auf Knopf, mit der Pauschalsteuer umgeht.

Ich hatte ja schon einige Prüfer über mich ergehen lassen müssen. Du glaubst garnicht, auf welche absurden Ideen die kommen. Meine letzte RV-Prüferin erzählte mir, dass sie strikt und explizit dazu angehalten sind, zu prüfen, ob bei den Minijobbern bezahlter Urlaub und Entgeltfortzahlung gewährt wird und ob dann auch der Durchschnittslohn gezahlt wird. Hier wird es wahrscheinlich eher um entgangene SV-Beiträge gehen als um die Einhaltung des Mindestlohnes.

Vielleicht habe ich dich ja angesteckt und du suchst ein bisschen mit?

Vielleicht weiß ja auch @Albarracin noch etwas dazu.

Viele Grüße

Data

Ich war so frei, diese abstrakte Frage mal an unseren AG-Verband weiterzuleiten - da gibt es tatsächlich einige wirre Köpfe, die sich über solche Dinge freuen.

Hier in meinem Dunstkreis wird zwar regelmäßig die Pauschalsteuer abgewälzt, aber nie weniger als 10,-€ gezahlt, weshalb ich da wenig Anhaltspunkte zur Nachfrage habe.

Hast Du denn schon mal schriftlich hier angefragt?
Im Zweifel würde ich mich auf deren Auskunft berufen.

VG
Guido

Ich beziehe das jetzt mal nicht auf mich und freue mich über deine Hilfe und evt. Antwort :wink:

Data

Hallo,

ich sehe das so wie Guido.

&tschuss
Wolfgang

Hallo Data,

aus dem benachbarten Bereich ESt gibt es eine konkrete Aussage zu dem Thema in § 40 Abs 3 EStG, wo ausdrücklich betont wird, dass auf den Arbeitnehmer abgewälzte Lohnsteuer die Bemessungsgrundlage nicht mindert - und das, obwohl die pauschale Lohnsteuer bei Jahreslohnsteuer und ESt nicht anzurechnen ist, also weder unmittelbar noch mittelbar dem Arbeitnehmer zufließt.

Man wollte meinen, wenn sowas so ausdrücklich betont werden muss, sei es a priori nicht so.

„Belastbar“ ist allerdings was anderes.

Schöne Grüße

MM