Moin,
seit geraumer Zeit treibt mich folgende Frage um:
Ich beschäftige einen AN geringfügig für 8,84€ die Stunde. Da ich ein geiziger AG bin, wälze ich die pauschale Steuer auf den AN ab. Da die Steuer das Brutto senkt, bezahle ich meinem AN noch Mindestlohn oder nicht?oder gehört die Steuer schon zu den Abzügen und es wäre dann Netto halt weniger?
Diese Frage konnte übrigens in einem Expertenchat mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und einem Sozialversicherungsexperten nicht beantwortet werden. Ich habe auch schon die allwissende Tante Gugel befragt. Hier gibt es z.T. widersprüchliche Aussagen. Auf den Seiten des Zoll gibt es eine ziemlich dehnbare, nicht eindeutige Aussage, die aber tatsächlich in meine Richtung tendiert, dass der Mindestlohn unterschritten wird.
Wer kann mir belastbare Quellen geben?
Nicht, dass ich so ein AG wäre, aber ich würde gern Rechtssicherheit haben, sollten die Herren vom Zoll tatsächlich mal bei einem meiner Auftraggeber aufschlagen.
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