Minderjährig allein in einem internationalen EU-Flug

Hallo WWW-lers,

Ein Minderjähriger fliegt alleine (Direktflug) von Deutschland nach Spanien. Er nimmt der Service für UM (Unaccompanied minor) NICHT in Anspruch.

  • Welche Dokumente bzw. Papiere sollte er zusätzlich dabei haben? (Eigener Personalausweis bzw. Reisepass, Erlaubnis zum Fahrt seitens der erziehungsberechtigten Person (in den 2 Sprachen), evtl. Kopie der PA/RP und Kontaktdaten dieser Person, Adresse wo er sich aufhalten wird,)

  • Ist es wahrscheinlich, dass er Probleme kriegt, wenn er ganz allein an der spanischen Polizisten vorbei geht? Und wenn ja, was für Probleme könnten sein?

Schon jetzt vielen Dank für eure Antworten!

Schöne Grüße,
Helena

  • Welche Dokumente bzw. Papiere sollte er zusätzlich dabei
    haben? (Eigener Personalausweis bzw. Reisepass, Erlaubnis zum
    Fahrt seitens der erziehungsberechtigten Person (in den 2
    Sprachen), evtl. Kopie der PA/RP und Kontaktdaten dieser
    Person, Adresse wo er sich aufhalten wird,)

Ich bin damals mit 16 allein durch Norwegen und Schweden gereist und das einzige, was ich mit hatte, war ein vorläufiger Personalausweis.

  • Ist es wahrscheinlich, dass er Probleme kriegt, wenn er ganz
    allein an der spanischen Polizisten vorbei geht? Und wenn ja,
    was für Probleme könnten sein?

In Spanien gilt das Europäisches Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates.
Art. 1: „Die Staatsangehörigen der Vertragsparteien können ohne Rücksicht darauf, in welchem Staat sie wohnhaft sind, mit einem in der Anlage zum vorliegenden Übereinkommen aufgeführten Dokument über alle Grenzen in das Hoheitsgebiet der anderen Parteien einreisen und von dort ausreisen; die Anlage ist wesentlicher Bestandteil dieses Übereinkommens.“
Nach deutschem Recht § 1627, 1631 BGB
„Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung […] auszuüben.“
„Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen […] und seinen Aufenthalt zu bestimmen.“
haben die Eltern ein Aufenthaltsbestimmungsrecht. Schriftlich muss die Einwilligung zu der Reise jedoch nicht vorlieren. Inwiefern das spanische Recht dies sieht, weiß ich nicht.

Minderjährig ist übrigens nicht gleich Minderjährig. Ab 16 sehe ich da keine Probleme.

Gruß
Paul

Hallo Paul,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort!

Leider hilft sie mir nicht so sehr, denn auf die Frage welche Probleme könnten auftreten, bist du nicht eingegangen. Dass die Eltern die Aufenthaltbestimmungsrecht haben ist klar und dass diese die elterliche Sorge auszuüben haben, ist auch logisch. Das wußte ich schon und ist für mich eh klar.

Woher weiß du, dass diese Einwilligung nicht vorliegen muss? Hast du dazu eine Quelle?

Und bzgl. „Minderjährig ist nicht Minderjährig“ mag ja sein, aber das Kind ist noch keine 16. Nicht einmal 14. Was nun?

Trotzdem danke ich dir für deine Antwort.

Schöne Grüße,
Helena

Hi,

Ist es wahrscheinlich, dass er Probleme kriegt, wenn er ganz allein an der spanischen Polizisten vorbei geht?

Nachts um 3 in Barcelona sicherlich, aber nicht auf den paar Metern vom Gepäckband in die Ankunftshalle wo jemand wartet der ihn abholt.

Gruss
K

Hi Kasi,
vielen Dank für deine Antwort!

Nachts um 3 in Barcelona sicherlich, aber nicht auf den paar
Metern vom Gepäckband in die Ankunftshalle wo jemand wartet
der ihn abholt.

OK dann bin ich beruhigt. Denn ich hatte Befurchtungen, dass das Kind, da er noch lange Minderjährig ist, irgendwie genau dort, bei den 5 m. zwischen Gepäckausgabe und Ausgang, Probleme mit der Polizei kriegt. Ich meinte das im Sinne, dass die Polizei ihn fragt, was er da allein so macht und dass er womöglich, als minderjährig, nicht raus darf.
Es ging mir nicht um die paar Metern, sondern um die Vorbehalte der Polizei.
Aber es wird schon was passieren… :wink:
Jedenfalls, nochmal danke!

Viele Grüße und schönes Wochenende!
Helena