Hallo,
vielen Dank für die Anfrage.
Bevor ich hier Antworte, muss ich voranstellen, dass meine Ausführungen lediglich meine Meinung darstellen und keine Rechtsberatung ersetzten kann. Ich kann und darf keine Rechtsberatung geben, da ich kein Anwalt bin.
Bei dieser Frage bin ich mir so aus dem stehgreif nicht ganz so sicher.
Intuitiv würde ich sagen, dass das unter bestimmten Voraussetzungen eigentlich rechtens ist.
Wie komme ich darauf?
Es ist in Deutschland so, dass man volljährig sein muss, um seine Geschäftsfähigkeit zu erlangen, somit also eigenständig handeln darf (ich gehe hier jetzt nicht auf irgendwelche Einschränkungen, wie beispielweise Betreuer, Vormund - gerichtlich bestellt pp ein).
Hat man das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, so bedeutet das nicht, dass man keine Geschäfte abschließen dürfte. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres ist man jugendlich, also bedingt geschäftsfähig. Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, ob hier die Vollendung des 16. Lebensjahres eine weitere Stufe der Geschäftsfähigkeit erfüllt.
Wie auch immer, unter 18 Jahren, also beispielsweise mit 17 Jahren, ist man bedingt geschäftsfähig, also zumindest teilverantwortlich für sein handeln.
Beantwortet die Frage jedoch nicht…
Ich denke, mit der Kenntnis und Erlaubnis der sorgeberechtigten Person/-en dürfte es möglich sein.
Es bedeutet ja nicht, dass Jugendliche nicht „Arbeiten“ dürfen. Sie unterliegen nur einem besonderen Schutz (Jugendschutzgesetze). Es ist aber dennoch so, dass auch Jugendliche selbständig sein dürfen, zumindest mit Einverständis der Sorgeberechtigten. Im vorliegenden Fall handelt es sich ja um Arbeit in einer GbR…, wobei sie dann vielleicht auch Geld verdienen können…
Auch dürfen sie Geschäfte abschließen, zumindest bedingt und besondere Geschäfte doch mit Erlaubnis der Sorgeberechtigen… unterschreiben dann also selbständig…
Sorry, dass ich keine konkretere Antwort geben kann. Es geht hier aber auf jeden Fall um die Geschäftsfähigkeit. Wenn man unter diesem Stichwort googelt, sollte das gefunden werden können.
Alternativ gibt es im Internet auch teils kostenlose Anwaltseiten.
Wo man auf jeden Fall eine definitive Antwort erhalten kann:
- Registergericht
- Handwerkskammer
- Industrie- und Handelskammer
Ich hoffe, ich konnte zumindest eine Richtung zeigen, um eine leichte und schnelle Antwort zu finden…
Gruß
eterno