Minderjähriger als Versicherungsnehmer

Hallo,

kurz vor Weihnachten habe ich mich von einem Versicherungsvertreter breitschlagen lassen, eine fondsgebunde Rentenversicherung „PB-Förder-Rente I Premium“ für meinen minderjährigen Sohn abzuschließen.

Nachdem ich von Freunden/Bekannten erfahren habe, dass dieser Vertrag die höchsten Gebühren beinhaltet, habe ich 2 Tage, nachdem ich die Police erhalten hatte, den Vertrag widerrufen. Als ich keine Reaktion bekam, habe ich ca. 14 Tage später nochmals ein Widerrufs-Schreiben verschickt.

Heute kam die Antwort: Da mein Sohn nicht ich Vertragspartner bzw. Versicherungsnehmer ist, ist ein neues Schreiben mit seiner Unterschrift nötig. Allerdings sei zu beachten, dass ein wirksamer Widerruf nur innerhalb der ersten 30 Tage nach Zusendung des Vertrages erfolgen kann.

Natürlich ist diese Frist mittlerweile verstrichen.

Das ist doch ein Scherz, oder?

Vielen Dank

Hier geht es um Versicherungs-Recht, daher würde ich ein versicherungsrechtliches Forum empfehlen,
z.B. http://www.123recht.net/.

Dort gibt es auch eine Versicherungssparte.

Was die Widerrufserklärung angeht, macht das Ergebnis für mich keinen Sinn. Als Erziehungsberechtigter genehmigst Du diese Art von Rechtsgeschäft Deines Sohnes, müsstest diese Genehmigung also auch dementsprechend widerrufen können - was Du ja schlüssig und wiederholt getan hast.

Könntest Du Deinen Post bei 123recht hier auch „posten“ - mich würden die Antworten dort auch interessieren.

Vielen Dank.

hallo, leider ist das kein witz,

sie sollten zur naechst gelegenenen verbraucherzentrale mit allen unterlagen gehen
und dort nachfragen wie sie nun am schnellsten
aus dem vertag heraus kommen

gruss

Sehr geehrter Braunbär,
es fehlen einfach zu viele Fakten in Ihrer Anfrage als das ich das genau beantworten kann.
Wie alt ist Ihr Sohn, macht er vielleicht eine Ausbildung?.. liegt der Beitrag im Taschengeldparagraphen. Wenn ihr Sohn Versicherungsnehmer ist, hat der dann auch mit unterschreiben usw.?
Sie haben doch sicher noch eine Kopie des Antrages. Dort sehen sie alles.
Wenn beim Widerruf eine Unterschrift ihres Sohnes nötig ist, dann doch wohl auch die Unterschrift im Antrag oder?

Ich hoffe es hat ihnen weitergeholfen
MFG

Hallo,

da bin ich überfragt. Ich rate Ihnen Kontakt mit der Verbraucherzentrale aufzunehmen.

Hallo,

wenn Sie alles beweisen können, mit Anwalt drohen.

Grundsätzlich alle Schreiben per Einschreiben mit Rückschrein bzw. mit Fax und Protokoll.

Eine andere Geldanlage für Ihren Sohn würde ich als normalen Fondssparplan auf Aktienbasis abschließen. Auf Sicht von 25 - 30 Jahren schlagen Aktien jeden anderen Sparplan. Günstig bzw. kostenlos bekommen Sie gute Aktiensparpläne bei der Ing-Diba.
Noch ein Hinweis: Sparen und versichern grundsätzlich trennen!
Wichtiger wäre vor allem Sparen natürlich eine Absicherung fürs Leben!
Eine Berufunfähigkeitversicherung. Bitte erkundigen Sie sich bei Finanztest oder einer Verbraucherberatung, welche die richtige für Ihren Sohn ist.
Gruß
Josch

wer hat damals unterschrieben? dein sohn oder du?
minderjährige können normal keine verträge alleine abschließen, die sind schwebend unwirksam, soweit ich weiß. bin kein anwalt.
aber ich würde nicht locker lassen! vorstandsbeschwerde und beschwerde beim Bafin helfen auch oft.

Hallo Braunbär,

hier scheint sich ein großes Paragraphen hin und her aufzubauen…

  1. Wenn Sie für Ihren Sohn eine RV abgeschlossen haben, dann sind Sie der Versicherungsnehmer und nur Ihr Sohn die versicherte Person.
    Wenn dies nicht der Fall sein sollte, hat der Berater schon etwas falsch gemacht, und Sie können sich auf Falschberatung berufen.
  2. Wenn nur Sie und nicht Ihr Sohn unterschrieben haben, dann können auch nur Sie mit Ihrer Unterschrift kündigen, da Ihr Sohn noch nicht volljährig und somit nicht geschäftsfähig ist.
  3. Wenn Ihr Sohn Versicherungsnehmer und versicherte Person zu gleich ist und unterschrieben hat und Sie nur die Zustimmung zu diesem Vertrag gegeben haben und auch unterschrieben haben, sollten Sie meines Wissens jedoch auch diese als „Vormund“ und „gesetzlicher Vertreter“ diesesn Vertrag ohne Zustimmung Ihres Sohnes kündigen können, da dieser noch nicht voll geschäftsfähig ist, also noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Am besten Sie schicken dem Versicherungsanbieter die Kopie des Ausweises Ihres Sohnes und dann erneut einen Dreizeiler, dass Sie als Erziehungsberechtigte diesen Vertrag auflösen und mit entsprechendem Vermerk, dass dies rechtzeitig geschehen ist.

Sie können auch auf den Rückzug der Genehmigung nach $109 BGB zum Ausdruck bringen.
Entscheidend sind folgende Faktoren: Wer ist VN wer ist VP, von welchem Konto fließen die Beiträge. Hat Ihr Sohn mit unterschrieben?

Im Grunde sollten Sie im Recht sein, da Sie die Erziehungsberechtigten sind. Machen Sie das der Gesellschaft gegenüber deutlich

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Hallo,

wenn Sie als Erziehungsberechtigter den Antrag unterschrieben haben können und müssen auch Sie diesen widerrufen. Die Postbank versucht natürlich alles künstlich in die Länge zu ziehen

MfG FC

Hallo Braunbaer,
ich halte das ebenfalls für unseriöses Gebahren.

Einige Ideen zur Aufhebung des Vertrags:

  1. Wenn dein Sohn Vertragsinhaber ist, ist der Vertrag dann überhaupt rechtlich korrekt zustande gekommen (bedingte Geschäftsfähigkeit)?
  2. Wie sieht es aus mit der Beratungsdokumentation und Angebots- und Vertragsunterlagen? Wurden diese rechtzeitig und komplett vor Vertragsabschluss überreicht?
  3. Eine korrekte Kündigung im Namen des Sohnes schadet auch nicht.
  4. Meistens erfolgt die Bezahlung ja im Lastschriftverfahren. Da kannst du erst einmal den bereits erfolgten Lastschriften widersprechen und dir dein Geld zurückholen. Ist zwar nicht die feine Art, aber funktioniert auch.

Grüße vom Claritos Kundenservice.

hallo braunbaer,

du hast sicher schon einige antworten erhalten. du müsstest bei vertragsabschluß auch für deinen minderj. Sohn unterschrieben haben.
die ganzen zeiten und fristen sind jetzt zwar nicht unwichtig, aber du willst aus dem vertrag raus.

  1. widerrufe die einzugsermächtigung falls erteilt

  2. verlange, dass der vertrag ab sofort beitragsfrei gestellt wird.

  3. suche das ruhige sachliche gespräch mit der versicherung und erkläre (jetzt nicht mit dem grund eure gebühren sind zu teuer) warum du den vertrag doch nicht willst

  4. du bist erziehungsberechtigter und kannst meines erachtens den von einem minderjährigem geschlossenen vertrag ohne dessen unterschrift aufheben, widersprechen etc. aber genau kann dir das ein jurist sagen.

gruß
marcus

Hallo,
was sagen denn Deine Freunde / Bekannten dazu?
Gruß
Heiko Fichter

Hallo,

Minderjährige können durchaus Versicherungsnehmer sein, sie sind halt nicht zeichnungsberechtigt. Das muss in diesem Fall ein Erziehungsberechtigter machen.
Die Prämienhöhe kommt auf das Alter an, ich meine ich weis nicht, was Ihrer Meinung nach ein „hoher“ Betrag ist, aber es gibt Angebote speziell für Minderjährige und die Prämien betragen sich auf maximal 15€ meines Wissens nach.

Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist es sich mit Ihrem Versicherungsvertreter in Verbindung zu setzen und die Sache klären zu lassen. Ihr Versicherungsvertreter kann diese Versicherung (egal bei welcher Versicherung Sie sind) stornieren lassen und Ihnen Prämien gutschreiben lassen.

Hoffe ich habe Ihre Fragen beantwortet.
Lg

BItte hierzu einen Juristen befragen.
Grundsätzlich ist kein gültiges Kündigungsschreiben innerhalb der Frist eingegangen.
Falls sich die reguläre Kündigung nicht durchsetzen lässt, kann man u.U. den Vertrag für nichtig erklären, sollte nicht über die Gebühren aufgeklärt worden sein. Haben Sie ein Beratungsprotokoll unterschrieben?

Ich vermute, dass es zu dieser Fragestellung bereits eine Lösung gibt, falls nicht, bitte nochmals mailen.