Minderjähriger als Versicherungsnehmer

Hallo,

kurz vor Weihnachten hat sich A von einem Versicherungsvertreter breitschlagen lassen, eine fondsgebunde Rentenversicherung „PB-Förder-Rente I Premium“ für den minderjährigen Sohn abzuschließen.

Nachdem A von Freunden/Bekannten erfahren habe, dass dieser Vertrag die höchsten Gebühren beinhaltet, hat er 2 Tage, nachdem er die Police erhalten hatte, den Vertrag widerrufen. Als A keine Reaktion bekam, hat er ca. 14 Tage später nochmals ein Widerrufs-Schreiben verschickt.

Heute kam die Antwort: Da der Sohn der Vertragspartner bzw. Versicherungsnehmer ist, ist ein neues Schreiben mit seiner Unterschrift nötig. Allerdings sei zu beachten, dass ein wirksamer Widerruf nur innerhalb der ersten 30 Tage nach Zusendung des Vertrages erfolgen kann.

Natürlich ist diese Frist mittlerweile verstrichen.

Das ist doch ein Scherz, oder? Was kann A nun machen? Ist dieser Vertrag tatsächlich rechtskräftig?

Vielen Dank

Hallo,

wie alt ist denn der Sohn ?
Wie hoch ist der mtl. Beitrag ?
ergänzend, hat ein Erziehungsberechtigter den Vertrag mit unterschrieben ?

Gruß Merger

Hallo,

kurz vor Weihnachten hat sich A von einem Versicherungsvertreter breitschlagen lassen, eine fondsgebunde

Eigenverantwortliches Handeln it nicht Dein Ding ?

Nachdem A von Freunden/Bekannten erfahren habe, dass dieser

Auch hier verläßt Du Dich auf andere, ohne eigene Recherchen anzustellen ?

Das ist doch ein Scherz, oder?

Hängt ein bißchen vom Alter des Sohnes ab. Ein 5-jähriger sollte die Kündigung nicht unterschreiben müssen, ein 16-jähriger vielleicht.

Was kann A nun machen?

Der Vertrag könnte schwebend unwirksam sein. Und damit ohne nachträgliche unterschrift der Eltern unwirksam.

Ist dieser Vertrag tatsächlich rechtskräftig?

Wenn die Eltern den Antrag mit unterschrieben haben, ja. Dann müßte die Wirksamkeit des Widerrufs geklärt werden. Schnell zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale. Jetzt kommt es auf Geschwindigkeit an.

Vielen Dank

Bitte

Hallo,

wenn er kurz vor Weihnachten den Vertrag unterschrieben hat, wieso kann dann die Police schon bis zum 27.12. da sein ?

Sonst wären ja die 30 Tage nicht überschritten.

Es liegt nahe, dass die gleichen Personen widerrufen müssen, die den Antrag unterschrieben haben.

Trotzdem würde ich das durchstehen. Der erste und auch der zweite Widerruf kamen ja sehr fristgerecht. Da hätte die Gesellschaft viel Zeit gehabt, die fehlende Unterschrift zu beanstanden.

Es ist nicht ganz risikolos, aber ich würde eifach nicht zahlen. Lebensversicherer pflegen den Beitrag nicht einzuklagen.

Und das nächste Mal vorher überlegen.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

der Vertrag besteht „schwebend unwirksam“.
Mit Volljährigkeit muss der Sohn eine Willenserklärung abgeben, dass er den Vertrag fortführen will (ansonsten wird er rückwirkend abgerechnet).
Bei der Kündigung reicht natürlich die Unterschrift der Eltern.

Nichtzahlung wird das Problem auch lösen.

Fazit: Aus dem Vertrag kommst du ohne Probleme raus.

Gruß
tycoon

Hallo,

Hallo,

der Vertrag besteht „schwebend unwirksam“.

Könnte es sich evt. um einen Riester-Vertrag handeln.
Bitte um Info, wieso ein Jugendlicher diesen Riester-Vertrag als VN
nicht unterschreiben darf.
Natürlich vorausgesetzt, ein Erziehungsberechtigter hat mit unterschrieben.

Gruß Merger