Minderwert bei fremdverschuldetem KFZ-Unfall

Guten Tag!
Am 29.01.2013 wurde mein Nissan Note (EZ 10/09, Laufleistung 75.000 km, ein Vorbesitzer) fremdverschuldet beschädigt. Ich habe daraufhin mein Auto zur „Werkstatt meines Vertrauens“ gebracht, die auch einen eigenen Sachverständigen beauftragt hat. Am Auto wurden die B-Säule, die Türen der Fahrerseite sowie ein Seitenschweller ersetzt, die Richtbank kam zum Einsatz. Die Reparturkosten belaufen sich auf 6.800 € netto. Der Wiederbeschaffungswert beträgt lt. Gutachten 7.500 € brutto, was ich an dieser Stelle nicht anzweifele. Außerdem wurde im Guthachten ohne weitere Erläuterung ein Betrag in Höhe von 500 € als merkantiler Minderwert angesetzt. Es wäre ein wirtschaftlicher Totalschaden geworden, wenn die 130%-Regelung nicht zur Anwendung gekommen wäre, denn ich beabsichtige, den Wagen noch ca. ein Jahr zu fahren. Meine Frage hierzu: Mir erscheint der merkantile Minderwert etwas zu niedrig. Ich beabsichtige wirklich nicht, mich an dem Vorfall zu bereichern, aber kann mir auch nicht vorstellen, dass ich als privater Verkäufer für ein gleiches Fahrzeug ohne Unfall nur 500 € mehr erhalte. Hat jemand damit Erfahrung gemacht? Und sollte dieser Wert tatsächlich zu niedrig sein, welchen Weg sollte ich jetzt einschlagen? Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

ich halte den Wert für angemessen. Wobei man sich über die Höhe der Wertminderung immer streiten kann, denn niemand weis, welchen Abzug ein möglicher Käufer tatsächlich verlangen würde, so dass die nach diversen Systemen ermittelte Wertminderung immer einen theoretische Größe darstellt.

mfg

Walter Dettinger
Kfz-Sachverständiger