Guten Tag,
ich wohne seit 50 Jahren in einem Haus.Es gibt keinen Gehweg .Gegenüber sind etwa 10 ausgewiesene,öffentliche Parkplätze in einer Ausbuchtung.Seit ca. 2 Jahren parken fremde direkt vor dem Jägerzaun an unserem Grundstück,so daß man am Zaun entlang nichteinmal fegen kann oder das Unkraut an der Kante entfernen.Die Autos stehen auch bis zu einer ganzen Woche.Auf Gehwegen darf ja schon länger nicht mehr geparkt werden.Die Anwohner mit Gehweg haben also einen gewissen Freiraum.Sie können jederzeit fegen,Unkraut entfernen und kommen jederzeit an Ihren Zaun - Mauer … Meine Frage ist nun,steht mir auch ein Freiraum in Gehwegbreite zu,der zum Jägerzaun hin eingehalten werden muß?Der Jägerzaun ist 7m lang.Linksseitig ist die Hofeinfahrt zur Garage.Der Hauseingang mit Hoftoor ist ziemlich rechtsbündig.Dazwischen wird also geparkt.Ich habe mir nun überlegt,das Hoftoor (ca.1,2m breit) in die Mitte zu verlegen,um eben das Parken dort zu verhindern.Das Parken vor Hofeinfahrten ist ja grundsätzlich verboten,mit Gehweg oder ohne.GIlt das nun auch für einen Hofeingang?Mindetsabstand von ???m vor dem Hoftoor oder gererelles parverbot?Vielen Dank.
Hallo,
handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich (vulgo: Spielstraße)?
Gruß
C.
Zone 30,keine Einbahnstraße.MfG
Wenn die Breite der Straße das hergibt und auch die übrigen Umstände das Parken dort nicht explizit verbieten, wüsste ich nicht, warum man dort dann nicht parken dürfte.
Gruß
C.
Habe ich das also richtig verstanden?Ich verlege das Hoftoor in die Mitte vom Jägerzaun und man darf mir den Eingang zum Haus zuparken?Warum sind Einfahrten und Eingänge hier nicht gleichzusetzen?MfG
Ich kann mich nicht entsinnen, mich dazu geäußert zu haben.
Weil Eingänge von Menschen, Haustieren und Kinderwagen und nicht von Kraftfahrzeugen verwendet werden, die typischerweise breiter, länger und unhandlicher sind als Menschen, Haustiere und Kinderwagen.
Ich habe die Frage mit der Verlegung der Tores aber vorher gestellt.
Um mit einem Kinderwagen problemlos in das Grundstück zu gelangen,bedarf es aber einem gewissen Abstand.Da sehe ich einen Meter schon als Mindestabstand an.
Es muß doch irgendwo was geschrieben sein,wieviel Absdtand zu dem Hoftor einzuhalten ist?
Ich setzte das mit Gehwegbreite gleich.
Das sind die Fragen, die Du gestellt hast:
- Mindestabstand vor Grundstück ohne Gehweg?
- Meine Frage ist nun,steht mir auch ein Freiraum in Gehwegbreite zu,der zum Jägerzaun hin eingehalten werden muß?
- GIlt das nun auch für einen Hofeingang?
- Mindetsabstand von ???m vor dem Hoftoor oder gererelles parverbot?
Die Antworten:
Kein Mindestabstand vor Grundstück ohne Gehweg.
Dir steht kein Freiraum in Gehwegbreite vor dem Jägerzaun zu.
Ob das Hoftor freigehalten werden muss, ist unklar, weil nicht klar ist, was Du mit Tor meinst. Wenn es für Fahrzeuge gedacht ist, dann ist es eine Ein-/Ausfahrt, die man nicht zuparken darf. Ist es ein für Fußgänger gedachter Zugang, muss der natürlich passierbar sein, aber es gilt eben kein Parkverbot.
Im übrigen ist es ja nicht so, dass es hier irgendwie darum ginge, dass hier der Verkehr behindert oder der Zu-/Durchgang erschwert wird, sondern es geht Dir um Garten- und Landschaftspflege, d.h. wir bewegen uns - jenseits der Parkfrage - nicht mehr in der StVO.
Was mir nicht klar ist: wenn die Situation seit zwei Jahren so problematisch für Dich ist, warum hast Du denn nicht mal einen der Fahrzeugführer auf das Thema angesprochen? Gerade, wenn die Fahrzeuge dort so lange stehen. Ansonsten, wenn es sich immer um die gleichen Fahrzeuge handelt, kannst Du auch einen Zettel am Fahrzeug anbringen (der sich natürlich problemlos rückstandsfrei entfernen lassen muss), auf dem Du die Termine nennst, an denen Du üblicherweise Unkraut zu rupfen und die Straße zu fegen pflegst und darum bitten, das fragliche Fahrzeug zu diesen Zeiten dort nicht zu parken.
Gruß
C.
Gut,dann hat sich das geklärt.
Der Jägerzaun hat ein Tor (1,2m breit).
Dieses Tor ist der Fußgängereingang zum Grundstück mit Vorgarten und Hauseingang.
Also auf Zettel anhängen habe ich keine Lust.
Möchte auch keinen Ärger machen und meine Ruhe haben.
Schade nur,daß man ohne Gehweg doch Einschränkungen hat.
Bleibt dann nur noch ein genehmigter Stellplatz im Vorgarten und wieder ist was zugepflastert.
Vielen Dank und schöne Grüße
Nö.
war vor ungefähr fünfzig Jahren Stand der Technik.
Glück auf!
MM
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