Hallo Leute,
ich wurde 2010 das erste mal arbeitslos. Seitdem schlage ich mich so durch mit Leihfirmen. 2007 habe habe einen sogenannten „Rüruprentenvertrag“ abgeschlossen. Vor fast 3 Jahren aber stillegen lassen. Nun meine Frage:
Gibt es einen jährlichen Mindestbeitrag um die staatliche Unterstützung zu erhalten? Würde dann evtl. den Vertrag wieder weiterlaufen lassen.
Hallo,
kann es sein, dass Du die Basisrente(Rürup) mit der Riester-Rente verwechselst ?
Hallo Leute,
ich wurde 2010 das erste mal arbeitslos. Seitdem schlage ich
mich so durch mit Leihfirmen. 2007 habe habe einen sogenannten
„Rüruprentenvertrag“ abgeschlossen.
Wenn es tatsächlich eine Basisrente war,
könnte man fast von einer Falschberatung ausgehen.
Eine Basisrente lohnt sich nur für Leute mit hohen Einkünften.
Vor fast 3 Jahren aber
stillegen lassen. Nun meine Frage:
Gibt es einen jährlichen Mindestbeitrag um die staatliche
Unterstützung zu erhalten?
Was verstehst Du unter „staatlicher Unterstützung“ ?
Würde dann evtl. den Vertrag wieder
weiterlaufen lassen.
Gruß Merger
Wenn es tatsächlich eine Basisrente war,
könnte man fast von einer Falschberatung ausgehen.
Hoppla,wie kann man sich denn zu dieser Aussage hinreißen lassen?Abgesehen davon,dass wir weder die finanziellen Mittel noch den Status des TO bei Vertragsbeginn kannten,schreibt er doch klipp und klar,dass die Beitragsfreistellung (mutmaßlich einhergehend mit der Arbeitslosigkeit) im Jahr 2010 erfolgte,also 3 Jahre nach Vertragsabschluss.
Wie hätte denn der Berater (so denn überhaupt einer im Spiel war!!)diese Entwicklung voraussehen wollen?Letztendlich kauft immer der Kunde.
Eine Basisrente lohnt sich nur für Leute mit hohen Einkünften.
Warum?
Nun meine Frage:
Gibt es einen jährlichen Mindestbeitrag um die staatliche
Unterstützung zu erhalten?
Sollte tatsächlich ein Riester-Vertrag gemeint sein,so beträgt der Sockelbeitrag bei den allermeisten Anbietern mittlerweile 60 € pro Jahr.
Bei Rürup-Verträgen haben die Versicherer deutlich mehr Gestaltungsspielraum,hier erfolgt die Förderung aber auch nicht durch eine direkte Zuwendung (→ Zulage) des Staates,sondern über die Abzugsfähigkeit der Beiträge.
Würde dann evtl. den Vertrag wieder
weiterlaufen lassen.
Achten Sie in diesem Fall bitte auch darauf,welche Konditionen Ihr Anbieter für diesen Fall vorsieht.Das müssen nicht zwangsläufig die Gleichen sein wie zu Vertragsbeginn.
Unter Umständen stellen Sie sich deutlich schlechter.
Grüße,Sapine
Wenn es tatsächlich eine Basisrente war,
könnte man fast von einer Falschberatung ausgehen.
Hoppla,wie kann man sich denn zu dieser Aussage hinreißen
lassen?Abgesehen davon,dass wir weder die finanziellen Mittel
noch den Status des TO bei Vertragsbeginn kannten,schreibt er
doch klipp und klar,dass die Beitragsfreistellung (mutmaßlich
einhergehend mit der Arbeitslosigkeit) im Jahr 2010
erfolgte,also 3 Jahre nach Vertragsabschluss.
- in meiner obigen Antwort steht das Wörtchen „fast“
- stelle ich öfters fest, dass bei Beratungen zu Rürup-Renten
stets eine „staatliche Zulage“ erwähnt wird, was dem Kunden
meist auch schriftlich in einem Beispiel vorgelegt wurde.
Und dies könnte nach dem Text zu urteilen, auch hier geschehen sein.
- in meiner obigen Antwort steht das Wörtchen „fast“
Es bleibt der fade Beigeschmack der Suggestion.Da wir nicht wissen,ob überhaupt eine Beratung stattgefunden hat,handelt es sich weiterhin um eine nicht belegbare Behauptung.Und das nicht nur fast.
- stelle ich öfters fest, dass bei Beratungen zu Rürup-Renten
stets eine „staatliche Zulage“ erwähnt wird, was dem Kunden
meist auch schriftlich in einem Beispiel vorgelegt wurde.
Und dies könnte nach dem Text zu urteilen, auch hier geschehen
sein.
Siehe oben.
Hoppla,wie kann man sich denn zu dieser Aussage hinreißen lassen?
Den Verdacht habe ich auch gehabt.
Wie hätte denn der Berater (so denn überhaupt einer im Spiel
war!!)diese Entwicklung voraussehen wollen?Letztendlich kauft
immer der Kunde.
Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass die Rüruprente bei Arbeitnehmer steuerlich anders behandelt wird, als bei Selbständigen.
Warum?
Weil nicht der volle Beitrag steuerlich abzugsfähig ist. Bei Menschen mit durchschnittlichen Einkünften ergibt sich keine Steuerersparnis, allerdings eine Steuerpflicht in der Leistungsphase.
Sollte tatsächlich ein Riester-Vertrag gemeint sein,so beträgt der Sockelbeitrag bei den allermeisten Anbietern mittlerweile 60 € pro Jahr.
Es war aber nicht von einem Riestervertrag die Rede.
Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass die Rüruprente
bei Arbeitnehmer steuerlich anders behandelt wird, als bei
Selbständigen.
Und wir wissen nach wie vor nicht,ob der TO bei Vertragsabschluss Arbeitnehmer war oder Selbständig.
Warum?
Weil nicht der volle Beitrag steuerlich abzugsfähig ist. Bei
Menschen mit durchschnittlichen Einkünften ergibt sich keine
Steuerersparnis, allerdings eine Steuerpflicht in der
Leistungsphase.
Das ist doch wohl kein alleiniges Argument für oder gegen eine Basisrente.Für den ein oder anderen mag auch die Kombination mit einer BU durchaus interessant oder vorteilhaft sein,unabhängig von der Einkommenssituation.
Sollte tatsächlich ein Riester-Vertrag gemeint sein,so beträgt der Sockelbeitrag bei den allermeisten Anbietern mittlerweile 60 € pro Jahr.
Es war aber nicht von einem Riestervertrag die Rede.
Mag sein.es war aber auch nicht explizit von einem Arbeitnehmer oder Selbständigen die Rede,und Sie stellen trotzdem darauf ab.Wo ist da jetzt der Unterschied?
Hallo Merger,
Ja ich meinte die Rürup Rente. Ich hatte sie über die dt. Vermögensberatung abgeschlossen. Es gibt doch einen Zuschuß vom Staat, der jährlich steigt, oder wie war das?
Der Vertrag liegt solange still, wie ich möchte. Wenn ich nichts weiter unternehme, bekomme ich ihn zum Rentenbeginn ausbezahlt, b.z.w. eine monatliche Rente überwiesen.
Gruß Atze
Hallo sapine,
Ja, es ist ein Rürup Vertrag. habe diesen über die deutsche Vermögensberatung abgeschlossen.
Gruß Atze
Mag sein.es war aber auch nicht explizit von einem Arbeitnehmer oder Selbständigen die Rede,
Der UP schreibt er sei arbeitslos geworden. Das spricht sehr wohl für einen Arbeitnehmer.
und Sie stellen trotzdem darauf ab.Wo ist da jetzt der Unterschied?
Bei der steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Beim AN werden die AG-Zahlungen zur GRV abgezogen, da bleibt bei den typischen Beiträgen von ANs nichts mehr zum Absetzen übrig. Glaub mir das, ich habe mit so etwas regelmäßig zu tun.
Hallo,
Hallo Merger,
Ja ich meinte die Rürup Rente. Ich hatte sie über die dt.
Vermögensberatung abgeschlossen. Es gibt doch einen Zuschuß
vom Staat, der jährlich steigt, oder wie war das?
Du meinst den steuerfreien Beitragsteil (oder anders ausgedrückt, du kannst 76% z.B. in 2013 steuerlich geltend machen), der in 2013 76% beträgt und schrittweise um 2% hochgeht (im Jahre 2025 bei 100%).
Der Vertrag liegt solange still, wie ich möchte. Wenn ich
nichts weiter unternehme, bekomme ich ihn zum Rentenbeginn
ausbezahlt, b.z.w. eine monatliche Rente überwiesen.
Ausbezahlt bekommst du gar nichts (außer er bleibt unter der Mindestrente). Ein Rürup-Vertrag läuft i.d.R. IMMER auf eine lebenslange Rente hinaus!
Gruß Atze
Gruß cooler
- in meiner obigen Antwort steht das Wörtchen „fast“
Es bleibt der fade Beigeschmack der Suggestion.Da wir nicht
wissen,ob überhaupt eine Beratung stattgefunden hat.
Meine Vermutung wurde bestätigt.
Siehe Antwort vom Fragenden - 16:05
???Das ändert nichts an der Tatsache,pauschal eine evtl. Falschberatung zu unterstellen,ohne zu wissen,ob eine Beratung stattgefunden hat und falls ja,wie diese abgelaufen ist.
Schwach,wenn man das als Vermittler nötig hat.
Was hätten Sie denn gemacht,wenn sich herausgestellt hätte,dass Sie falsch lagen?Pauschale Entschuldigung und Abbitte bei allen Kollegen?Wohl kaum…
Mag sein.es war aber auch nicht explizit von einem Arbeitnehmer oder Selbständigen die Rede,
Der UP schreibt er sei arbeitslos geworden. Das spricht sehr
wohl für einen Arbeitnehmer.
Das wird von mir auch nicht bestritten.Sehr wohl aber die Tatsache,dass wir wissen,dass der TO auch bei ABSCHLUSS in 2007 Arbeitnehmer gewesen ist.
Bei der steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Beim AN werden
die AG-Zahlungen zur GRV abgezogen, da bleibt bei den
typischen Beiträgen von ANs nichts mehr zum Absetzen übrig.
Glaub mir das, ich habe mit so etwas regelmäßig zu tun.
Ich auch.Ich habe aber keine Glaskugel,die mir sagt,welcher Status bei Vertragsabschluss bestand.Damit wird eigentlich alles andere obsolet.
Im Texte verdrehen bist Du einsame Spitze.
Aber daraus kann man keine Fachkenntnisse ableiten.
Ansonsten - gehe mir nicht mehr auf den Geist.
Im Texte verdrehen bist Du einsame Spitze.
Hatten wir schon.Du hast es immer noch nicht geschafft,eines meiner Argumente zu widerlegen und wirst deswegen persönlich.
Aber daraus kann man keine Fachkenntnisse ableiten.
Ich wüsste jetzt auch nicht,woraus man die in Deinem Fall ableiten sollte.Deine Beiträge hier lassen auf derartige Kenntnisse in der Mehrzahl zumindest nicht schließen.
Ansonsten - gehe mir nicht mehr auf den Geist.
1.Zwingt Dich keiner,sachlich auf meine Argumente einzugehen.Das Du dazu nicht in der Lage bist,ist allein Dein Problem.
2.Kannst Du diesen Deinen anmaßenden Befehlston gerne bei der Anmeldung abgeben.Mich beeindruckt das herzlich wenig.