Mindestfrachtkostensatz Einfuhrabgaben. Zoll Wie am besten verfahren?

Hallo, ich bin Kleinunternehmer und Importiere aus Asien.

Mit meinen Lieferanten vereinbare Ich meist Kaufpreise die für mich INKLUSIVE Versandkosten sind.

Nun berrechnet der Zoll die zu Besteuernden Summe oftmals so:
Kaufpreis(Eig ja inkl Versand) + Mindestfrachtkostensatz (laut IATA Tabelle 86,66€)

Was passiert wenn Ich in Zukunft meine Lieferanten explizit darauf Hinweise auf 0$ Versandkosten hinzuweisen?
Wird der Zoll dann Trotzdem Den MINDESTfrachtkostensatz hinzufügen?

Macht es vllt mehr Sinn vom Händler eine Rechnung anzufordern die den Mindestfrachtkostensatz auch angeben?

Denn so wie es derzeit ist Zahl ich ja quasi Doppelt Einfuhrsteuer auf Frachtkosten.

Über Experten-Antworten bin Ich sehr dankbar.
MfG
Hannes

Hallo Hannes,

Du hast Dir die Frage schon selbst beantwortet: Ich empfehle auch eine detailierte Rechnung, die die konkreten Frachtkosten (im Einzelfall) ausweist.

Außerdem empfehle ich Dir, Dich einmal mit dem Zollamt (telefonisch) in Verbindung zu setzen und den Sachverhalt zu erläutern, um eine verbindliche Aussage zu der Verzollung zu erhalten.
(Wo Dein für Dich zuständiges Zollamt ist, kannst Du i.d.R. bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt erfragen. Ansonsten kannst Du Dich auch mit der Zollbehörde in Verbindung setzen, über die die Waren laufen, die Du einführst, wegen meiner Hamburg oder Bremen/Bremerhaven.)

HTH, CU
DF