Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage zu einem sagen wir mal hypothetischen Fall. Wenn in einem Mietvertrag eine Mindestmietdauer von 3 Jahren angegeben wird und auch eine Untervermietung ausgeschlossen wird, ist das rechtens bzw. unter welchen Umstaenden koennte man trotzdem raus bzw. trotzdem untervermieten? In dem hypothetischen Fall ist der Mietvertrag noch nicht unterzeichnet.
Aus meiner Sicht koennte das zu der absurden Situation fuehren, dass der hypothetische Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters untervermietet, weil er selbst nicht mehr in der Wohnung wohnen moechte. Das wuerde dem Vermieter meines Wissens die Moeglichkeit einer fristlosen Kuendigung geben, was ja genau das ist, was der Mieter moechte.
VG,
Ulf