Mindestlohn im Elektrohandwerk

Hallo alle zusammen,
im Internet ist immer die Rede davon, das der Mindestlohn im Elektrohandwerk „allgemeingültig“ ist. Da ein mir bekannter AG den Mindestlohn aber nicht zahlt, habe ich mich nach möglichen Ausnahmen erkundigt. In der Erklärung unten hört sich das aber nicht so an, als ob das für alle gilt. Einen Tarifvertrag gibt es nicht.

…"Ob der Branchenmindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu zahlen ist, ergibt sich aus der entsprechenden Branche und der zugehörigen Rechtsverordnung. Fallen nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Geltungsbereich einer Rechtsverordnung , wie zum Beispiel das Elektrohandwerk, dann entfallen für diese die Regelungen des Mindestlohngesetzes.

Für Beschäftigte im Eletrohandwerk kommt das Mindestlohngesetz nicht zur Anwendung. Hier gilt der für allgemein verbindlich erklärte Tarifvertrag.

Tariflöhne auf Grund eines allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages sind für Arbeitnehmer verbindlich und vom Arbeitgeber zu zahlen, sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den jeweiligen (betrieblichen/fachlichen und persönlichen) Geltungsbereich fallen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Tariflohn den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreitet.

Wir empfehlen Ihnen, den dort vorliegenden Tarifvertrag zu prüfen. Stellen Sie fest, dass Sie und Ihr Arbeitgeber den Geltungsbereich erfüllen, können Sie den dort geregelten Tariflohn verlangen. Ein möglicher Hinweis auf die Anwendbarkeit des Tarifvertrages sollte sich zudem aus Ihrem Arbeitsvertrag ergeben."

Gilt der Mindestlohn in dieser Branche nun für alle (kleinerer Betrieb, 140 MA, Vollzeittätigkeit, kein Tarifvertrag) oder nicht? Vielen Dank im Voraus!

Natürlich gilt der. Wobei ich einen Betrieb mit 140 Mitarbeitern nicht gerade als klein bezeichnen würde.
Eher denke ich das eine unseriöse Sklaventreiberfirma (Zeitarbeitsfirma) ihre Finger ins Spiel bringen will. Weiterhin gibt es IGZ Verträge, welche auch, wenn denn halbwegs seriöse Firma, beachtet werden.