Mindestlohn.Kann ich ihn Rückwirkend einfordern?

Hallo zusammen. Ich habe bis gestern ein Praktikum in einem Immobilienbüro gemacht wo ich für 8 Stunden die Woche 100 Euro bekommen habe. Das macht ein Stundenlohn von 3.12€
Gibt es eine Möglichkeit es im Nachhinein einzufordern? Das Praktikum dauerte 6 Monate War aber auf ein Jahr befristet.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Servus,

was bedeutet „Praktikum“?

Und (beiläufig): Warum bist Du denn nach der Hälfte der Zeit rausgeflogen?

Schöne Grüße

MM

Hallo. Ich bin nicht raus geflogen sondern bin ich freiwillig gegangen aufgrund der schlechten Bezahlung und des immer höher werden arbeitsaufwandes.

Das Praktikum sollte dazu dienen mir einen Einblick in den Beruf des Immobilienmakler zu geben. Aufgrund ds arbeitsaufwandes War ich allerdings ein vollwertiges Büromitglied.

Hallo,

sofern das „Praktikum“ nicht eine der Bedingungen des § 22 Abs. 1 MiLoG erfüllt,
http://www.gesetze-im-internet.de/milog/__22.html
ist es ein normales Arbeitsverhältnis.

Arbeitsvertragliche Ansprüche können gem. § 195 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html
grundsätzlich bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Allerdings darf die Verjährungsfrist durch Arbeitsvertrag auf bis zu drei Monate verkürzt werden. Deswegen ist zuerst der Vertrag zu überprüfen, ob dort eine Verjährungsfrist angegeben ist.

Nur mal so interessehalber: Hattest Du denn bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit ???

&Tschüß
Wolfgang

Vermutlich also

keine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
keine Einstiegsqualifizierung
kein Vor- oder Fachpraktikum im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung?

Dann lässt sich der Mindestlohn im Rahmen der dreijährigen Verjährungsfrist rückwirkend einfordern.

Wegen des unzulässigen Abbruchs eines befristeten Vertrags kann umgekehrt der Arbeitgeber Ersatz für den Schaden verlangen, der ihm aus diesem Abbruch erwachsen ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo.nein hatte Beides nicht.
Ich werde das mal überprüfen lassen. Danke schön

Hallo,

auch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung hattest Du höchstwahrscheinlich anteiligen Anspruch, der nachgefordert werden kann.

Aber bitte von einem Fachmenschen - also entweder Fachanwalt /-Anwältin für Arbeitsrecht oder gewerkschaftlicher Rechtsschutz.

Ich denke, der Arbeitgeber hat hier mehrere Gründe, die Füße ganz stille zu halten und den Ablauf der Verjährung abzuwarten.

Grüße

Äh, wenn er überhaupt krank war und für Fehltage keinen Lohn bekommen hätte. Man kann ihm ja schlecht nicht angefallene Entgeltfortzahlung irgendwie ausgleichen.
Urlaub schon.

Ja, von sich aus tut er tunlichst nichts. Wenn aber Deichkieker jetzt einen guten Tausender von ihm haben möchte, kann er sich schon überlegen, ob und was sich dagegen setzen lässt. Nicht das das am Ende ausgeht wie das Hornberger Schießen.

Schöne Grüße

MM

Mindestlohn ist irgendwas um die 1450 €, bei 100 € Vergütung sagen wir mal 6 x 1350 gleich ungefähr 8 Mille. Also das wird sich schon lohnen, das einzuklagen…

Ne, hab mich verrechnet, er bekam ja nen Hunni pro Woche, da kommen dann nur etwa 6.500 raus. Haben oder nicht haben, sag ich nur. Und Immobilienmakler ist eh ein eher durch wenig Seriosität glänzender Beruf, wenn man sich mal so in der Breite des Marktes umschaut. Also sollte der Deichkieker froh sein, dass er das nicht mehr machen braucht…

Servus,

nein.

Mindestlohn ist kein Monatslohn, sondern ein Stundenlohn. Konkret einer von 8,50 € pro Zeitstunde.

Abgerechnet und bezahlt wurden bisher lt. Sachverhalt 3,12 € pro Zeitstunde.

Die nachforderbare Differenz ist 5,38 € pro Zeitstunde für 8 Stunden pro Woche über einen Zeitraum von 26 Wochen, somit 1.119,04 €, plus das vorenthaltene Entgelt für den Urlaubsanspruch.

Mehr nicht, so schön Du das auch fändest.

Schöne Grüße

MM

Dann wars wohl nur ne 4-Tage-Woche.

Aber rechnen wir mal:
100 / 3,12 = 32 Stunden x 8,5 = 272 € x 26 = 7.072
abzüglich bereits bezahlt = 26 x 100 =2.600
macht 4.472 so Pi mal Schnauze

4 Tage-Woche riecht aber schon nach geförderter Maßnahme, einmal pro Woche zum Maßnahmeträger, 4 x in den Betrieb, und dann hat er bestimmt BAB-Geld vom Arbeitsamt kassiert.

Ja Heilandzack, lies doch mal den Sachverhalt, bevor Du so herumeierst.

Und „war es wohl“ ist ein rechter Unsinn, wenn da zu lesen steht, was es ganz ohne „wohl“ und „anscheinend“ und „vielleicht“ und „bestimmt“ war:

8 Stunden die Woche sind keine „Viertagewoche“, nicht mal im öffentlichen Dienst unter Berücksichtigung des Ortszulagenfaktors, des Dienstaltersmultiplikators, des Dienstaltersausgleichsbetrages für Jugendliche, der Geschlechtergleichstellungszulage und der modularen Alimentierungselemente.

„8 Stunden die Woche“ bedeutet, dass man in jeder Woche acht Stunden arbeitet: Eins - zwei - drei - vier - fünf - sechs - sieben - acht. Feeeeaaatisch!"

Der Rest ist heillose Blubberei, dazu braucht man weiter nichts zu sagen.

Schöne Grüße

MM

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Denk doch mal nach, Heilandzack! 100 € / 8 Stunden wären 12,50, das kann ich sogar ohne Taschenrechner. Er blubbert aber von 100 € macht 3,12. Mit 8 Stunden meint er pro Tag, und es ergibt sich aus den Zahlen, dass er 4 Tage da malocht hat. Heilandzack noch einmal!

Guggugs,

In Monaten mit vier Wochen ohne Feiertage wird bei einer Achtstundenwoche 32 Stunden gearbeitet.

Bei einem Stundenlohn von 3,12 € bekommt der tapfere Praktikant 32 h * 3,12 €/h = 99,84 €. Warum Deichkieker nicht auf einen Stundenlohn von 3,13 € gekommen ist, darfst Du ihn selber fragen.

Wie verpeilt muss man eigentlich sein, um den trivialen Sachverhalt nicht unmittelbar aus dem Vortrag zu verstehen?

Schöne Grüße

MM

Der wird halt die Zahlen abschneiden statt runden. Dann wird aus der Taschenrechneranzeige 3,125000 eben ein 3,12. Die Jugend kann das mit dem Rechnen oft nicht mehr so richtig…

Hallo,

es liegt selbstverständlich in der Natur der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, daß diese nur im Falle der Arbeitsunfähigkeit eine Rolle spielt.

&Tschüß
Wolfgang

Er bekommt pro Woche einen Hunni, ein Praktikum, wo man einen Tag die Woche hingeht, über ein halbes Jahr, sowas jipptet eigentlich nicht…