Mindestlohn, Subunternehmer aus EU

Guten Tag,

Wir möchten eine Reinigungsfirma aus Litauen beauftragen Bürogebäude sauber zu halten. Wir zahlen eine Pauschale.
Diese Pauschale wäre, wenn man die Arbeitsstunden berechnet, nicht gleich dem Mindestlohn. Welche Haftung tragen wir in diesem Fall?
Sind wir dafür verantwortlich, das Mitarbeiter des litauischen Unternehmens, den deutschen Mindestlohn erhalten ?
Wie wird das kontrolliert?
Entfällt ggf. die Haftung für uns, wenn im Vertrag mit dem Subunternehmer von uns der deutsche Mindestlohn gefordert wird?

Ich danke vielmals

Die gesamte !
Das ist extra in § 13 und §14 des Mindestlohngesetzt geregelt.
Auch der Auftraggeber haftet.

Und mal ehrlich, Du weißt es doch. Willst eine Leistung vereinbaren zu einem Preis für den niemand Leute zum Mindestlohn beschäftigen kann.
Da kann man sich auch nicht mehr rausreden „habe ich ja nicht gewusst, ich dachte der Litauer zahlt das aus seiner Tasche, weil der ein guter Mensch ist und er will das ich saubere Büros für wenig Geld habe…“

Und nur eins am Rand, man kann sich sogar strafbar machen, „Beihilfe zum Betrug“ . Selten zwar angewandt, aber wetten würde ich nicht darauf !

mfG
duck313

Hallo!

Durch den Zoll unmittelbar vor Ort, Befragung des Reinigungspersonals, Kontrolle der Papiere und bei unklaren Sachverhalten auch per Amtshilfe durch Stellen aus dem Herkunftsland der Beschäftigten. Darüber hinaus kennt der Zoll seine Pappenheimer und weiß, dass Gebäudereinigung anfällig ist für dubiose Praktiken. Ein Tipp vom Wettbewerber des hiesigen Reinigungsgewerbes, der vor dem Gebäude stehende Kleinbus mit litauischem Kennzeichen oder eine Routinekontrolle reichen, um Dir die Freude am Geldsparen gründlich zu verderben. Muss ein geiles Gefühl sein, wenn hernach Uniformierte Büros durchsuchen und Unterlagen aus dem Haus schleppen.

Man weiß oder hätte erkennen müssen, dass eine geschlossene Vereinbarung die Zahlung von Mindestlohn nicht ermöglicht. Ist schon schwer nachvollziehbar, wie man danach noch zufrieden in den Spiegel gucken kann. Diesbezüglich haben manche Leute wohl kein Empfinden. Mich interessiert, wie man auf die Idee kommen kann, das eigene Unternehmen und die Verantwortlichen den mit solchen Machenschaften einher gehenden auch strafrechtlichen Risiken auszusetzen. Steht das Unternehmen auf so wackeligen Füßen, dass man sich zum Überleben in die Kriminalität begeben muss? Sind es ein paar Euro wert, sich das Leben mit der dauernden Befürchtung zu belasten, dass jeden Moment der Zoll auftauchen kann? Und es wird von Tag zu Tag, an dem der Zoll nicht auftaucht, schlimmer, auch teurer. Und wenn der Zoll auftaucht und fündig wird, sind die Folgen für den Ruf natürlich grandios. Solche Sachen sprechen sich herum, bei Kunden, Mitarbeitern, bis hin zur Bank, die danach alle über gesicherte Erkenntnisse verfügen, wes Geistes Kind die Verantwortlichen sind.

Du willst am falschen Ende sparen.

Beauftrage ein Reinigungsunternehmen aus dem regionalen Umfeld. Achte dabei auf personelle Kontinuität. Es ist nicht sehr angenehm, dauernd neue fremde Leute in den eigenen Räumen/am eigenen Schreibtisch herumwuseln zu lassen. Auch wer meint, zum Putzen bräuchte man keine Sprachkenntnisse, irrt. Überall gibt es Besonderheiten/Gelegenheiten, bei denen man dankbar ist, wenn Beschäftigte der deutschen Sprache schriftlich und mündlich mächtig sind.

Gruß
Wolfgang