Hallo,
ein Arbeitnehmer erhält den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84€, muss für die Arbeit aber sein eigenes Auto nutzen und erhält hierfür keine Kompensation.
Ist dies mit dem Mindestlohngesetz vereinbar oder müssen die Kosten für das Auto vom Lohn abgezogen werden? Wie würde es sich verhalten, wenn der Arbeitnehmer statt dem Auto sein Fahrrad nutzen würde. Auch hier fallen ja Kosten an.
Vielen Dank
Sören