Mindestlohnerhöhung

hallo zusammen

hier steht, dass der Mindestlohn steigt

[Link auf kommerielle Webseite gelöscht]

Zum 1. Januar 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro

Meine Tochter (gerade 17 geworden) arbeitet ab und zu in der Gastronomie. Gilt das für sie nicht???

Vielen Dank!

Dann lass das deine Tocheter selber erfragen oder im Internet nachschauen, damit die etwas selbständiger wird.

Bin ja nicht so

Der Mindestlohn gilt nicht
für bestimmte Praktika (s. dazu weiter unten unter VI.),für ehrenamtliche Tätigkeiten,für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nach mindestens einem Jahr Arbeitslosigkeit,für Auszubildende undbei einer (der eigentlichen Berufsausbildung vorgelagerten, von der
Arbeitsagentur nach § 54a SGB III geförderten) Einstiegsqualifizierung
oder bei einer Berufsausbildungsvorbereitung i. S. der §§ 68 bis 70 Berufsbildungsgesetz.

von kjlick

Doch . Zwar steht die Erhöhung noch nicht 100% fest aber Sie würde auch für deine Tochter gelten.

Nee, weil wir noch 2016 haben !

Nein, gilt nicht für Jugendliche unter 18 Jahre. Wenn du die Antwort von Naseweis gelesen hättest, müsstest du keine falsche Antwort geben.

Data

2 Like

Ja …stimmt… für 6 Monate nicht … danach schon :slight_smile: sorry

Er gilt auch nach 6 Monaten nicht. Die Tochter ist gerade erst 17 geworden, dann gilt der Mindestlohn erst im nächsten Jahr, wenn sie 18 wird, wahrscheinlich wieder im Sommer.

Data

1 Like

ja mein ich ja … außerdem kann man es generell nicht sagen …es kann auch sein dass er schon jetzt für sie gilt !

vorausgesetzt sie hat eine abgeschlossene berufsausbildung !

Oh Mann, ich habe keinen Bock mehr. Lies dir die Antwort von Naseweis durch, dann kannst du erkennen, dass er auch nicht bei Ausbildungen gilt.

Und man kann es generell so sagen, weil es so im Mindestlohngesetz steht.

Und jetzt husch ins Körbchen.

Data

2 Like

mit abgeschlossener Berufsausbildung gilt der Milo auch für eine 17 jährige (Punkt) Lese doch mal gaaanz speziell § 22 Abs. 2 MiloG und überlege mal sorgfältig!

Eine abgeschlossene Berufsausbildung mit gerade(!) 17 ist unwahrscheinlich.
10 Jahre Regelschule plus 2 Jahre Mindestausbildungszeit (für niedrig qualifizierte Berufe) sind hier nur bei Früheinschulung mit 5 Jahren gerade mal so möglich.

2 Like

anscheinend so wahrscheinlich dass diese Bevölkerungsgruppe bei der Gesetzgebung berücksichtigt wurde. Im Übrigen gibt es in den meisten Bundesländern nur 9 Jahre Schulpflicht

… für die Vollzeitschulpflicht, die durch andere Schulpflichten verlängert werden. IdR: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. 3 Jahre Berufschulpflicht
„Komische“ Ausreisser, die gesamte Schulpflichtdauer betreffend, gibt es tatsächlich.
Damit könnte man z. B im Saarland, Hessen oder Hamburg mit Anfang 17 tatsächlich eine abgeschlossene Berufsausbildung (in ganz wenigen Berufen mit nur 2 Jahren Ausbildungsdauer) haben, die zum Bezug des Mindestlohns berechtigt.

1 Like

Im MiLoG steht was von „gerade 17 geworden“?

Cool - kann ich davon eine Ausgabe haben?

muss man auf solche Kommentare auch antworten ? :poop:

Wenn du solche eine dämliche Äußerung tätigst und offenbar nicht begreifen willst, dass eine sehr kleine Gruppe gesetzlich abgedeckt wurde, die in der Regel kurz vor der Volljährigkeit steht, dann musst du dir auch solche Rückfragen gefallen lassen.

Es wurde ausdrücklich auf die Unwahrscheinlichkeit der abgeschlossenen Ausbildung mit gerade(!) 17 hingewiesen und genau darauf hast du reagiert.

Antworten musst du natürlich nicht, da die Frage rhetorischer Natur war und Naseweis bereits eibne erschöpfend korrekte Antwort gegeben hat.

1 Like

ich weiß nicht genau worauf du hinaus willst… aber ich kann an meinen Antworten weder etwas falsches noch etwas dämliches finden. Wenn bei der Gesetzgebung eine Bevölkerungsgruppe unter 18 mit abgeschlossener Berufsausbildung gesondert behandelt wird und du das dämlich, unwahrscheinlich oder sonst was findest ist das nicht mein Problem. Da musst du dich bei den Politikern ausheulen.

Was mich viel mehr interessieren würde ist die Frage warum du dir die Mühe machst so einen sinnfreien Kommentar abzugeben ?

die Antwort sollte eigentlich da hin … ist verrutscht

ich weiß nicht genau worauf du hinaus willst… aber ich kann an meinen Antworten weder etwas falsches noch etwas dämliches finden. Wenn bei der Gesetzgebung eine Bevölkerungsgruppe unter 18 mit abgeschlossener Berufsausbildung gesondert behandelt wird und du das dämlich, unwahrscheinlich oder sonst was findest ist das nicht mein Problem. Da musst du dich bei den Politikern ausheulen.

Was mich viel mehr interessieren würde ist die Frage warum du dir die Mühe machst so einen sinnfreien Kommentar abzugeben ?